Sekundäre Datennutzung
Daten aus der datengestützten Qualitätssicherung können auf Antrag für Forschungszwecke oder zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung genutzt werden. Die Datenauswertung kann bei der aktuell beauftragten Stelle, dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), beantragt werden.
Für die sekundäre Datennutzung etablierte der G-BA mit einem Beschluss vom 20. April 2017 ein neues Antragsverfahren und ergänzte dazu seine Verfahrensordnung um ein neues 8. Kapitel. Damit setzte der G-BA einen gesetzlichen Auftrag aus dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) um.
Verfügbare Daten
Folgende Daten stehen derzeit für die sekundäre Datennutzung zur Verfügung:
Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (DeQS-RL)
Sozialdaten bei den Krankenkassen
Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (DeQS-RL und QSKH-RL)
Externe stationäre Qualitätssicherung (QSKH-RL)
Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse (QSD-RL)
Informationen zum Antragsverfahren
Eine ausführliche Beschreibung des Antragsverfahrens, der damit verbundenen Kosten sowie alle notwendigen Formulare zum Download stellt das IQTIG auf seiner Webseite unter sekundäre Datennutzung bereit. Fragen zum Antragsverfahren können an folgendes E-Mail-Postfach gerichtet werden: sdn@iqtig.org
Genehmigte Anträge
Unter folgendem Link finden Sie alle Projekte, für die der G-BA eine sekundäre Datennutzung genehmigt hat. Die Projektbeschreibung mit Angaben zur antragstellenden Person, Titel und Kurzdarstellung des Projektes sowie der Fragestellung ist Anlage des jeweiligen Beschlusses: