Methoden der künstlichen Befruchtung

Es gibt verschiedenste Methoden der künstlichen Befruchtung. Welches Verfahren im Falle einer Unfruchtbarkeit am sinnvollsten ist, hängt von der individuellen Situation ab. Zunächst erfolgt daher eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern um festzustellen, welche Ursache der Unfruchtbarkeit zugrunde liegt.

Die rechtlichen Bedingungen in Deutschland schließen einige Maßnahmen aus, die in anderen europäischen Ländern erlaubt sind. Dazu gehört zum Beispiel die genetische Untersuchung von künstlich befruchteten Embryonen vor der Rückführung in den Mutterleib (Präimplantationsdiagnostik), die nur in Ausnahmefällen, innerhalb sehr enger Grenzen und nach Prüfung durch eine Ethikkommission erlaubt ist. Das Implantieren von mehr als drei Embryonen oder das Einfrieren oder Weiterkultivieren von bereits geteilten Embryonen (=Zweizellern) ist in Deutschland ebenfalls verboten. Das Klonen, die Auswahl nach Geschlecht oder eine Veränderung der Erbinformationen sind ausdrücklich verboten und unter Strafe gestellt.

Insemination

Die Insemination wird meist dann angewandt, wenn beim Mann eine zu geringe Samenmenge oder eine mangelnde Qualität des Spermas festgestellt wurde. Bei der Frau kann zum Beispiel eine Unfruchtbarkeit aufgrund einer Störung im Bereich des Gebärmutterhalses der Grund für eine Insemination sein. Um eine Schwangerschaft zu ermöglichen, werden die Samenzellen direkt mit einer Spritze oder über einen weichen Katheter in die Gebärmutter (intrauterin), den Gebärmutterhals (intrazervikal) oder den Eileiter (intratubar) gespritzt. Die Samenzellen müssen dann selbständig bis zur befruchtungsfähigen Eizelle finden.

Es werden zwei Formen der Insemination unterschieden:

  • Die homologe Insemination: Bei dieser Form wird der Samen des Ehemannes verwendet.
  • Die heterologe Insemination: Hier wird der Samen eines anonymen Spenders verwendet.

Zulasten der GKV ist gemäß § 27a SGB V ausschließlich die homologe Insemination erbringbar.

In-Vitro-Fertilisation (IVF)

Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Befruchtung, die in einem Reagenzglas durchgeführt wird ("in vitro" heißt "im Glas"). Dazu werden der Frau befruchtungsfähige Eizellen entnommen. Diese werden in eine Nährlösung gegeben und mit den Samenzellen des Partners befruchtet.

Gesetzliche Regelungen greifen bei der IVF besonders streng. Die Anzahl der Eizellen, die bei der Wiedereinpflanzung Verwendung finden dürfen, ist auf drei begrenzt. Wenn keine geschlechtsgebundene Erbkrankheit besteht, ist das Geschlecht des Kindes nicht wählbar.

Um genügend befruchtungsfähige Eizellen aus den Eierstöcken zu bekommen, wird vor einer IVF in der Regel eine Behandlung mit Hormonen durchgeführt. Dabei werden die Eierstöcke soweit angeregt, dass mehrere befruchtungsfähige Eizellen gewonnen werden können. Die Maßnahme, auf diese Weise gewonnene, überzählige Eizellen einzufrieren, ist in Deutschland verboten.

Die Erfolgsrate der IVF, bei der die Geburt eines gesunden Kindes erfolgt, liegt bei 25 bis 30 Prozent.

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Die Mikroinjektion, oder intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist ebenfalls ein abgewandeltes Verfahren der In-vitro-Fertilisation. Bei der ICSI-Methode wird eine aus dem Ejakulat oder operativ aus den Hoden oder Nebenhoden gewonnene Samenzelle direkt in die weibliche Eizelle injiziert. Reproduktionsmedizinerinnen und Reproduktionsmediziner wenden die Technik zum Beispiel an, wenn der männliche Partner zu wenig Samenzellen in seinem Ejakulat oder einen Verschluss der Samenwege hat. In rund 25 Prozent der Fälle kann mit diesem Verfahren eine Schwangerschaft herbeigeführt werden.

Risiken der IVF und der ICSI

Der G-BA hat die ICSI daraufhin überprüft, ob es nach Anwendung dieser Methode zu einer erhöhten Fehlbildungsrate kommt. Die Überprüfung zeigte, dass die Fehlbildungsraten sowohl bei durch ICSI als auch durch IVF gezeugten Kindern gegenüber natürlich gezeugten Kindern signifikant erhöht sind. Signifikante Unterschiede der Risikoerhöhung zwischen IVF und ICSI sind dagegen nicht feststellbar.

In die Richtlinien zur Künstlichen Befruchtung wurde daher für Ärztinnen und Ärzte, die reproduktionsmedizinische Leistungen anbieten, die Verpflichtung aufgenommen, über das erhöhte Fehlbildungsrisiko bei ICSI oder IVF im Vergleich zur natürlichen Empfängnis zu informieren.

Intratubarer Gametentransfer (GIFT)

Beim GIFT werden der Frau mit Hilfe einer Laparoskopie (Bauchspiegelung) Eizellen entnommen. Diese werden dann, zusammen mit aufbereiteten Samenzellen des Partners in einen oder in beide Eileiter gespritzt. Dies kann entweder über die Bauchdecke oder mithilfe eines Katheters durch den Muttermund erfolgen. Die Befruchtung erfolgt dann auf natürlichem Wege. Das befruchtete Ei soll in die Gebärmutter wandern und sich dort einnisten.

Angewandt wird die GIFT-Methode, wenn die Ursachen der Unfruchtbarkeit nicht exakt ermittelt werden können. Auch beim Vorliegen einer Endometriose kann die Anwendung sinnvoll sein. Da die Erfolgsraten dieser Methode nicht höher liegen als bei der IVF, mit einer Bauchspiegelung unter Vollnarkose aber höhere Komplikationsrisiken einhergehen, wird der intratubare Gametentransfer heute nicht mehr oft praktiziert. Die Erfolgsquote liegt in etwa bei 20 Prozent. Es besteht eine erhöhte Gefahr für eine Eileiterschwangerschaft.