Veranlasste Leistungen
Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, von wem, für welche Dauer und unter welchen Voraussetzungen Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen werden dürfen. Da die Verordnungen medizinische Leistungen „veranlassen“, werden sie unter dem Begriff „Veranlasste Leistungen“ zusammengefasst. Hierzu gehören beispielsweise die häusliche Krankenpflege, Heilmittel oder Soziotherapie.
Zudem ist der G-BA beauftragt zu definieren, wann eine chronische Krankheit im Sinne des Gesetzes vorliegt, die zu einer abgesenkten Belastungsgrenze für die Selbstbeteiligung an Medikamenten und anderen Leistungen führt.
Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Lohnfortzahlung und Krankengeld haben. Der G-BA legt in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie fest, welche Regeln bei der sogenannten Krankschreibung gelten.
Außerklinische Intensivpflege ist ein komplexes, individuell abzustimmendes ambulantes Leistungsangebot. Sie richtet sich an schwerstkranke Patientinnen und Patienten im Kindes- und Erwachsenenalter, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich und zu unvorhersehbaren Zeiten lebensbedrohliche gesundheitliche Situationen auftreten können.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Die häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Medizinische Leistungen wie Physiotherapie oder Sprachtherapie werden als Heilmittel bezeichnet. Sie dienen dazu, Krankheiten entgegenzuwirken, zu heilen oder Beschwerden zu lindern.
Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Der G-BA regelt in der Krankentransport-Richtlinie die genauen Voraussetzungen, Bedingungen und Inhalte der Verordnung.
In der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie sind die Voraussetzungen, formalen Vorgaben und Abläufe für die Verordnung von Krankenhausbehandlungen festgelegt.
Eine medizinische Rehabilitation im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung soll Patientinnen und Patienten helfen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen in ihrem alltäglichen Leben deutlich beeinträchtigt sind. Ziel ist es, eine dauerhafte Beeinträchtigung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden beziehungsweise die Patientin oder den Patienten dabei zu unterstützen, mit den Folgen der Erkrankung besser zurechtzukommen.
Der G-BA definiert, wann genau eine chronische Krankheit im Sinne des § 62 SGB V vorliegt, die zu einer abgesenkten Belastungsgrenze für die Zuzahlungspflicht führt.
Der G-BA regelt die Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung mit Soziotherapie, beispielsweise in Form von Motivierungsarbeit und strukturierenden Trainingsmaßnahmen.
Palliativversorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen, die an einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, zu erhalten, zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen.