Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen
Die Kryokonservierung von Keimzellen (Ei- und Samenzellen) oder Keimzellgewebe eröffnet erkrankten Frauen und Männern die Möglichkeit, trotz einer keimzellschädigenden Therapie später noch Kinder bekommen zu können. Bei einer Kryokonservierung werden Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff aufbewahrt, wobei deren Vitalität über sehr lange Zeit aufrechterhalten bleibt. Den Anspruch von gesetzlich Krankenversicherten auf eine Kryokonservierung bei einer potenziell keimzellschädigenden Therapie führte der Gesetzgeber 2019 in das Sozialgesetzbuch ein. Denn vor allem eine Krebstherapie kann dazu führen, dass die Betroffenen – häufig auch sehr junge Menschen, die sich noch nicht mit einer Familienplanung beschäftigt haben – später auf dem natürlichen Weg keine Kinder mehr zeugen können.
Was sind keimzellschädigende Behandlungen?
Bei der Behandlung z. B. einer Krebserkrankung kann es zu einer Schädigung der Keimdrüsen (Eierstock beziehungsweise Hoden) oder der Ei- und Samenzellen kommen und so die Fortpflanzungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten beeinträchtigt werden. Zu den Behandlungen, die nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse keimzellschädigend sein können, gehören insbesondere die operative Entfernung der Keimdrüsen, eine Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen oder die Einnahme potentiell fruchtbarkeitsschädigender Arzneimittel.
Ob die medizinisch angezeigte Therapie im individuellen Fall mit einer Schädigung der Keimzellen einhergehen kann und damit ein Leistungsanspruch auf die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen gegeben ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Welche Leistungen sind umfasst?
Vor einer möglicherweise keimzellschädigenden Therapie wird die Patientin oder der Patient von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt umfassend beraten: Insbesondere zum Risiko einer Keimzellschädigung und zu möglichen fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen. Ist eine Kryokonservierung medizinisch angezeigt, beraten besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte nochmals vertieft zur Kryokonservierung und den damit verbundenen medizinischen Maßnahmen, wie z. B. eine hormonelle Stimulationsbehandlung vor einer Eizellentnahme.
Vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung sind Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen umfasst.
Die medizinischen Maßnahmen, die dann zur Herbeiführung einer Schwangerschaft in Anspruch genommen werden können, sind in einer gesonderten Richtlinie des G-BA geregelt: Künstliche Befruchtung
Fortsetzung der Beratungen
Das Beratungsverfahren ist mit der vorliegenden Erstfassung dieser Richtlinie noch nicht abgeschlossen. Der G-BA setzt seine Beratungen zur Kryokonservierung von Keimzellgewebe und auch zu der Frage fort, ob und unter welchen Voraussetzungen und Auflagen die Kryokonservierung insbesondere auch für Minderjährige zugänglich gemacht werden kann.