In der Psychotherapie-Richtlinie legt der G-BA das Nähere zu psychotherapeutischen Verfahren und Methoden und zu den Bedingungen ihrer Anerkennung fest, sowie zum Antrags- und Gutachterverfahren, zu den Stundenkontingenten, zu den probatorischen Sitzungen sowie über Art, Umfang und Durchführung der Behandlung.