Gesetzlich Versicherte haben bei einer psychischen Erkrankung – beispielsweise Depression, Angst- und Zwangsstörung oder Schizophrenie – Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren und Methoden zum ambulanten Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden können, legt der G-BA in der Psychotherapie-Richtlinie fest.