Strukturqualitätsvorgaben
Der G-BA legt für bestimmte Behandlungen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität fest: Zum Beispiel bei außergewöhnlich schwierigen und gefährlichen Operationen, die besonders qualifiziertes Personal und eine bestimmte Ausstattung mit technischen Geräten erfordern.
Ziel der Mindestanforderungen an Kliniken und/oder Praxen ist es, optimale strukturelle Voraussetzungen für die medizinische Versorgung zu schaffen. Nur Einrichtungen, die entsprechend ausgestattet sind und vorgehen, dürfen die betreffenden Leistungen auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen.
Bislang hat der G-BA Strukturqualitätsvorgaben für folgende Bereiche geregelt:
- Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP)
- Behandlung des Bauchaortenaneurysmas
- bronchoskopische Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem
- Früh- und Reifgeborene, Versorgung
- Kinderherzchirurgie
- Kinder und Jugendliche mit hämato-onkologischen Krankheiten, Versorgung
- LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom
- Liposuktion bei Lipödem
- Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
- minimalinvasive Herzklappeninterventionen
- Positronenemissionstomographie zur Behandlung des nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms
- Protonentherapie beim Rektumkarzinom
- Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur