Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Angebot für Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten dabei in einem Team zusammen und übernehmen gemeinsam und koordiniert die Diagnostik und Behandlung. Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren angeboten werden.
Nach dem Gesetz ist eine ASV grundsätzlich möglich für Patientinnen und Patienten mit
- Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
- seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen sowie für
- hochspezialisierte Leistungen.
Regelungen des G-BA
Der G-BA legt in der Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL) Näheres zu diesem Versorgungskonzept fest. Er definiert generelle Anforderungen, die für alle ASV-Angebote gelten sowie erkrankungsspezifische Anforderungen. Die erkrankungsspezifischen Anforderungen betreffen beispielsweise die Qualifikation des ASV-Teams und den diagnostischen und therapeutischen Leistungsumfang.
Bislang liegen erkrankungsspezifische ASV-Anforderungen für folgende Leistungsbereiche vor:
Indikationen | Teams¹ | möglich seit |
---|---|---|
Tuberkulose und atypische Mykobakteriose | 52 | 2014 |
Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle | 171 | 2014 |
Marfan-Syndrom | 8 | 2015 |
Pulmonale Hypertonie | 41 | 2016 |
Gynäkologische Tumoren | 117 | 2016 |
Mukoviszidose | 24 | 2017 |
Rheumatologische Erkrankungen Erwachsene | 71 | 2018 |
Rheumatologische Erkrankungen Kinder/Jugendliche | 8 | 2018 |
Urologische Tumoren | 93 | 2018 |
Morbus Wilson | 2 | 2018 |
Seltene Lebererkrankungen | 13 | 2018 |
Hauttumoren | 36 | 2019 |
Hämophilie | 8 | 2019 |
Lungen- und Thoraxtumoren | 72 | 2020 |
Sarkoidose | 18 | 2020 |
Kopf- oder Halstumoren | 9 | 2021 |
Neuromuskuläre Erkrankungen | 12 | 2021 |
Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven | 2 | 2022 |
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen | 11 | 2022 |
¹ Quelle: Bericht zur Entwicklung der ASV vom 5. April 2023, veröffenlicht mit Beschluss vom 12. April 2023.
Der G-BA erarbeitet schrittweise weitere erkrankungsspezifische ASV-Anforderungen. Sie sind die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Ärztinnen und Ärzte den erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen können.
ASV-Servicestelle
Für Ärztinnen und Ärzte, die eine ASV anbieten wollen, stellt die ASV-Servicestelle alle wesentlichen Informationen zur Verfügung. Die Servicestelle wird gemeinsam betrieben vom GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Patientinnen und Patienten, die an einer Behandlung durch ein ASV-Team interessiert sind, finden auf der Website der ASV-Servicestelle ein Verzeichnis von berechtigten ASV-Teams.