Psychotherapie
Psychotherapie als ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst nach der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA die Behandlung seelischer Krankheiten. Als seelische Krankheit wird im Sinn der Richtlinie eine krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen verstanden. Es gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch die Patientin oder den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.
In der Psychotherapie-Richtlinie legt der G-BA das Nähere zu psychotherapeutischen Verfahren und Methoden und zu den Bedingungen ihrer Anerkennung fest, sowie zum Antrags- und Gutachterverfahren, zu den Stundenkontingenten, zu den probatorischen Sitzungen sowie über Art, Umfang und Durchführung der Behandlung. Die Richtlinie dient zudem als Grundlage für Vereinbarungen, die zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Vertragspartnern abzuschließen sind. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht für Versicherte Anspruch auf Kostenübernahme für die psychoanalytisch begründeten Verfahren, die Verhaltenstherapie und die systemische Therapie.
Bevor weitere psychotherapeutische Verfahren oder Methoden im vertragsärztlichen Sektor Kassenleistung werden können, bewertet der G-BA, ob sie im Vergleich zu bereits zulasten der GKV zur Verfügung stehenden Verfahren und Methoden einen Nutzen haben und ob sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind.
Verfahren der Psychotherapie in der ambulanten Versorgung
In der ambulanten Versorgung besteht für Versicherte Anspruch auf Kostenübernahme für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst ätiologisch orientierte Therapieformen, mit welchen die unbewusste Psychodynamik aktuell wirksamer neurotischer Konflikte und struktureller Störungen unter Beachtung von Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand behandelt werden. Eine Konzentration des therapeutischen Prozesses wird durch Begrenzung des Behandlungszieles, durch ein vorwiegend konfliktzentriertes Vorgehen und durch Einschränkung regressiver Prozesse angestrebt. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gelangt auch in jenen Fällen zur Anwendung, in denen eine längerfristige therapeutische Beziehung erforderlich ist.
Analytische Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie umfasst jene Therapieformen, die zusammen mit der neurotischen Symptomatik den neurotischen Konfliktstoff und die zugrundeliegende neurotische Struktur der Patientin oder des Patienten behandeln und dabei das therapeutische Geschehen mit Hilfe der Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Widerstandsanalyse unter Nutzung regressiver Prozesse in Gang setzen und fördern.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie als Krankenbehandlung umfasst Therapieverfahren, die vorwiegend auf der Basis der Lern- und Sozialpsychologie entwickelt worden sind. Unter den Begriff „Verhalten“ fallen dabei beobachtbare Verhaltensweisen sowie kognitive, emotionale, motivationale und physiologische Vorgänge.
Verhaltenstherapie im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie erfordert die Analyse der ursächlichen und aufrechterhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens (Verhaltensanalyse). Sie entwickelt ein entsprechendes Störungsmodell und eine übergeordnete Behandlungsstrategie, aus der heraus die Anwendung spezifischer Interventionen zur Erreichung definierter Therapieziele erfolgt.
Systemische Therapie
Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapieverfahren, das den sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe eine besondere Relevanz für die Entstehung einer psychischen Erkrankung beimisst. Die Therapie fokussiert entsprechend nicht auf die einzelne Person, sondern auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie und der weiteren sozialen Umwelt.