Stationäre Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Die Ergebnisse der Methodenbewertung für die stationäre Versorgung nach § 137c Abs. 1 SGB V sind in der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung aufgeführt.

  • § 4 der Richtlinie beinhaltet die ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die in einem Bewertungsverfahren geprüft wurden und bei denen der G-BA zu dem Ergebnis kam, dass sie die Kriterien für einen Verbleib im Leistungskatalog nicht erfüllen.
  • Anlage I listet die Methoden, die in einem Bewertungsverfahren geprüft wurden und bei denen der G-BA zu dem Ergebnis kam, dass sie für die Versorgung weiterhin erforderlich sind.
  • Anlage II führt die Methoden auf, für die der G-BA das Beratungsverfahren ausgesetzt hat und die damit vorerst weiter zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können. Eine Aussetzung ist möglich, wenn noch keine ausreichende Evidenz vorliegt, aber zu erwarten ist, dass aussagekräftige Studien in naher Zukunft vorliegen. Die zeitlich befristete Aussetzung ist jeweils mit Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung sowie an die Dokumentation verbunden.

Die noch nicht abschließend beratenen Themen finden Sie hier.