Bürokratiekostenermittlung
Mit Beschlüssen des G-BA können bei ambulanten und stationären Leistungserbringern neue Dokumentations- und Informationspflichten einhergehen beziehungsweise bisherige entfallen oder reduziert werden. Der G-BA ermittelt die Höhe dieser neuen oder auch wegfallenden Bürokratiekosten. Als Basis für die Bemessung hat der Gesetzgeber das Standardkostenmodell des Normenkontrollrats vorgegeben. Die Details regelt der G-BA in § 23 a Geschäftsordnung sowie in § 5a seiner Verfahrensordnung.
Die Ermittlung der Bürokratiekosten wird in den Tragenden Gründen der Beschlüsse dargestellt, sofern Dokumentations- und Informationspflichten betroffen sind.