Einholung wissenschaftlicher Expertise

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen Aufträge zur Einholung externer Expertise vergeben.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Das IQWiG ist ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut, das den G-BA durch die Abgabe von wissenschaftlichen Empfehlungen bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt. Das Institut wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 als Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gründung, die Aufgaben und die Arbeitsweise des IQWiG sind in § 139a-c SGB V verankert.

Das Institut wird insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  • Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten,
  • Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen.
  • Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten,
  • Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen (DMP),
  • Bewertung des Nutzens und der Kosten von Arzneimitteln,
  • Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung sowie zu Diagnostik und Therapie von Krankheiten mit erheblicher epidemiologischer Bedeutung,
  • Beteiligung an internationalen Projekten zur Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Bereich der evidenzbasierten Medizin.

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Das IQTIG ist ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut, das im Auftrag des G-BA an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen arbeitet. Trägerin des IQTIG ist eine vom G-BA errichtete privatrechtliche Stiftung.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gründung, die Aufgaben und die Arbeitsweise des IQTIG sind in § 137a SGB V verankert. Die entsprechende Neufassung des Paragraphen erfolgte mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG). Gemäß § 137a SGB V a.F. wurde der G-BA in den Jahren 2009-2015 bei seinen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung vom Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA-Institut) unterstützt.

Das IQTIG soll vom G-BA insbesondere damit beauftragt werden,

  • für die Messung und Darstellung der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend abgestimmte risikoadjustierte Indikatoren und Instrumente einschließlich Modulen für ergänzende Patientenbefragungen zu entwickeln,
  • die notwendige Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des Gebotes der Datensparsamkeit zu entwickeln,
  • sich an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu beteiligen und dabei, soweit erforderlich, die weiteren Einrichtungen nach § 137a Abs. 1 Satz 3 einzubeziehen,
  • die Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen in geeigneter Weise und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu veröffentlichen,
  • auf der Grundlage geeigneter Daten, die in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht werden, einrichtungsbezogen vergleichende risikoadjustierte Übersichten über die Qualität in maßgeblichen Bereichen der stationären Versorgung zu erstellen und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form im Internet zu veröffentlichen,
  • für die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung zu ausgewählten Leistungen die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung zusätzlich auf der Grundlage geeigneter Sozialdaten darzustellen, die dem Institut von den Krankenkassen nach § 299 Absatz 1a SGB V auf der Grundlage von Richtlinien und Beschlüssen des G-BA übermittelt werden, sowie
  • Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln, die in der ambulanten und stationären Versorgung verbreitet sind, zu entwickeln und anhand dieser Kriterien über die Aussagekraft dieser Zertifikate und Qualitätssiegel in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu informieren.

Expertengruppen Off-Label beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Derzeit sind beim BfArM drei Expertengruppen für die Fachbereiche Onkologie, Neurologie/Psychiatrie und Innere Medizin eingerichtet, die dem G-BA die jeweils erarbeiteten Empfehlungen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Off-Label-Use bestimmter Arzneimittel zur Umsetzung in der Arzneimittel-Richtlinie zuleiten.