Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung ist ein Instrument, einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang der Versicherten zur haus- und fachärztlichen Versorgung sicherzustellen. Der GBA ist gesetzlich beauftragt, eine bundeseinheitliche Planungssystematik festzulegen. Bestandteil dieser Rahmenvorgaben sind auch Bewertungsmaßstäbe für Über- und Unterversorgung sowie die Eröffnung regionaler und lokaler Abweichungsmöglichkeiten.
Für den Bereich der stationären Versorgung hat der GBA die Aufgabe, bundeseinheitliche Vorgaben für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen für Krankenhäuser festzulegen. Zudem ist der GBA beauftragt, Anforderungen an ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu beschließen zuschlagsfähige Aufgaben von stationären Zentren zu definieren sowie Vorgaben für das Ersteinschätzungsverfahren in der Notfallversorgung zu definieren.