Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung ist ein Instrument, einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang der Versicherten zur haus- und fachärztlichen Versorgung sicherzustellen. Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, eine bundeseinheitliche Planungssystematik festzulegen. Bestandteil dieser Rahmenvorgaben sind auch Bewertungsmaßstäbe für Über- und Unterversorgung sowie die Eröffnung regionaler und lokaler Abweichungsmöglichkeiten.
Für den Bereich der stationären Versorgung hat der G-BA die Aufgabe, bundeseinheitliche Vorgaben für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen für Krankenhäuser festzulegen. Zudem ist der G-BA beauftragt, Anforderungen an ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu beschließen zuschlagsfähige Aufgaben von stationären Zentren zu definieren sowie Vorgaben für das Ersteinschätzungsverfahren in der Notfallversorgung zu definieren.
Die Bedarfsplanung ist ein Instrument, um einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang der Versicherten zur haus- und fachärztlichen Versorgung sicherzustellen.
Das Ersteinschätzungsverfahren soll künftig greifen, wenn sich Versicherte mit Krankheitsbeschwerden hilfesuchend an die Notaufnahme eines Krankenhauses wenden.
Der G-BA hat die Aufgabe, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern, einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung, zu entwickeln.
Um in dünn besiedelten Regionen ein stationäres Versorgungsangebot aufrechtzuerhalten und Kliniken, die dort angesiedelt sind, wirtschaftlich zu unterstützen, hat der Gesetzgeber die sogenannten Sicherstellungszuschläge eingeführt.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde der G-BA beauftragt, die besonderen Aufgaben von stationären Zentren zu definieren und Qualitätsanforderungen an die Aufgabenwahrnehmung festzulegen. Krankenhäuser, die besondere Aufgaben wahrnehmen, sollen auf Basis der bundesweit geltenden Regelungen finanzielle Zuschläge erhalten können.