Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung ist ein Instrument, einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang der Versicherten zur haus- und fachärztlichen Versorgung sicherzustellen. Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, eine bundeseinheitliche Planungssystematik festzulegen. Bestandteil dieser Rahmenvorgaben sind auch Bewertungsmaßstäbe für Über- und Unterversorgung sowie die Eröffnung regionaler und lokaler Abweichungsmöglichkeiten.
Für den Bereich der stationären Versorgung hat der G-BA die Aufgabe, bundeseinheitliche Vorgaben für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen für Krankenhäuser festzulegen. Zudem ist der G-BA beauftragt, Anforderungen an ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu beschließen zuschlagsfähige Aufgaben von stationären Zentren zu definieren sowie Vorgaben für das Ersteinschätzungsverfahren in der Notfallversorgung zu definieren.