Datenerhebung zur Qualitätssicherung

Der G-BA entwickelt Verfahren, mit denen man die Qualität der medizinischen Versorgung messen, darstellen und vergleichen kann. Die Ergebnisse helfen Leistungserbringern, ihre Behandlungsqualität im Vergleich mit anderen einzuschätzen und sie weiter zu verbessern. Außerdem erarbeitet der G-BA Verfahren, mit denen Behandlungsdaten einrichtungs- und sektorenübergreifend erfasst werden. Damit wird es möglich, Behandlungsverläufe auch über größere Zeiträume hinweg zu beobachten.

Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Die Angaben können beispielsweise von Patientinnen und Patienten sowie einweisenden Ärztinnen und Ärzten genutzt werden, um Krankenhäuser zu vergleichen und das passende auszuwählen.

Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren

Mit der Erhebung und dem Vergleich bestimmter Behandlungsdaten im Lauf der Versorgung einer Patientin oder eines Patienten werden belastbare Erkenntnisse darüber gewonnen, ob und an welchen Punkten es Verbesserungsbedarf gibt. Der G-BA hat die Aufgabe, Leistungsbereiche für eine solche datengestützte Qualitätssicherung auszuwählen und entsprechende Verfahren zu entwickeln.

Externe stationäre Qualitätssicherung

Mit der externen stationären Qualitätssicherung dokumentieren Krankenhäuser ihre Behandlung in verschiedenen Leistungsbereichen.

Externe ambulante Qualitätssicherung

Zu ausgewählten Leistungen werden in allen Arztpraxen, die diese zu Lasten der GKV anbieten, bestimmte Daten flächendeckend nach den gleichen Kriterien erfasst und ausgewertet.

Sekundäre Datennutzung

Daten aus der datengestützten Qualitätssicherung können auf Antrag für Forschungszwecke oder zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung genutzt werden.

Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung

Im Jahr 2016 machte der Gesetzgeber Qualitätsergebnisse erstmals zu einem Kriterium der Krankenhausplanung. Er beauftragte den G-BA, den Bundesländern ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe sie bei ihren Planungsentscheidungen neben Aspekten der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit die Versorgungsqualität der Einrichtungen stärker berücksichtigen können.

Qualitätsprüfung und -beurteilung im ambulanten Bereich

Niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sind verpflichtet, die Qualität ihrer medizinischen Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen Stichprobenprüfungen in Arztpraxen durch und beurteilen die Qualität in ausgewählten Leistungsbereichen. Auch für Zahnarztpraxen sind Qualitätsprüfungen durch Stichproben eine gesetzlich geforderte Aufgabe.