Datenerhebung zur Qualitätssicherung

Der G-BA entwickelt Verfahren, mit denen man die Qualität der medizinischen Versorgung messen, darstellen und vergleichen kann. Die Ergebnisse helfen Leistungserbringern, ihre Behandlungsqualität im Vergleich mit anderen einzuschätzen und sie weiter zu verbessern. Außerdem erarbeitet der G-BA Verfahren, mit denen Behandlungsdaten einrichtungs- und sektorenübergreifend erfasst werden. Damit wird es möglich, Behandlungsverläufe auch über größere Zeiträume hinweg zu beobachten.

Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Die erhobenen Daten werden auch von sogenannten Krankenhaus-Vergleichsportalen beziehungsweise Klinik-Suchmaschinen genutzt: Patientinnen und Patienten sowie einweisende Ärztinnen und Ärzten können darüber Krankenhäuser vergleichen und das passende auswählen.

Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren: Messen und Bewerten von Behandlungsqualität

Patientinnen und Patienten sollen in Krankenhäusern und in der ambulanten Versorgung qualitativ hochwertig versorgt werden. Um die medizinischen Einrichtungen dabei zu unterstützen, ihre Behandlungsqualität im Vergleich zu anderen einzuschätzen und weiter zu verbessern, gibt es datengestützte Qualitätssicherungsverfahren.

Sekundäre Datennutzung

Daten aus der datengestützten Qualitätssicherung können auf Antrag für Forschungszwecke oder zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung genutzt werden.

Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung

Im Jahr 2016 machte der Gesetzgeber Qualitätsergebnisse erstmals zu einem Kriterium der Krankenhausplanung. Er beauftragte den G-BA, den Bundesländern ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe sie bei ihren Planungsentscheidungen neben Aspekten der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit die Versorgungsqualität der Einrichtungen stärker berücksichtigen können.

Qualitätsprüfung und -beurteilung im ambulanten Bereich

Niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sind verpflichtet, die Qualität ihrer medizinischen Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen Stichprobenprüfungen in Arztpraxen durch und beurteilen die Qualität in ausgewählten Leistungsbereichen. Auch für Zahnarztpraxen sind Qualitätsprüfungen durch Stichproben eine gesetzlich geforderte Aufgabe.