Vorgaben zur Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung in Arztpraxen und Krankenhäusern entwickelt der G-BA verschiedene Vorgaben, unter anderem zu Strukturqualität, Mindestmengen, Qualitätsmanagement und Fortbildungspflichten im Krankenhaus.

Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme

Fehlermeldesysteme sollen dazu beitragen, dass Risiken und Fehlerquellen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung erkannt und ausgewertet werden, um unerwünschte Ereignisse schon im Vorfeld zu vermeiden.

Mindestmengen für planbare medizinische Eingriffe

Der G-BA benennt planbare Leistungen im Krankenhaus, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Durchführungshäufigkeit und der Behandlungsqualität besteht.

Nachweispflichten zur Fortbildung im Krankenhaus

Welche Nachweispflichten die Ärzte und Psychotherapeuten im Einzelnen zu erfüllen haben, legt der G-BA für den stationären Bereich in seinen Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus fest.

Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers qualitätssichernde Maßnahmen für die stationäre psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische sowie psychosomatische Versorgung fest. Kernelement sind verbindliche personelle Mindestvorgaben zu der Frage, mit wieviel therapeutischem Personal die Einrichtungen mindestens ausgestattet sein müssen.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Organisationsentwicklung. Unter diesem Begriff werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die dazu beitragen, die Abläufe und damit auch die Ergebnisse von Einrichtungen zu verbessern.

Strukturqualitätsvorgaben

Der G-BA legt für bestimmte Behandlungen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität fest.

Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen

Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen.