Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren: Messen und Bewerten von Behandlungsqualität

Patientinnen und Patienten sollen in Krankenhäusern und in der ambulanten Versorgung qualitativ hochwertig versorgt werden. Um die medizinischen Einrichtungen dabei zu unterstützen, ihre Behandlungsqualität im Vergleich zu anderen einzuschätzen und weiter zu verbessern, gibt es datengestützte Qualitätssicherungsverfahren. Es werden bei einer Patientenbehandlung ausgewählte Daten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Die medizinischen Einrichtungen erhalten Rückmeldeberichte über die Ergebnisse ihrer Behandlungsqualität im Vergleich zu anderen Einrichtungen.

Aufgabe des G-BA

Der G-BA entwickelt die Verfahren, mit denen die Qualität der medizinischen Versorgung gemessen, verglichen und bewertet werden kann. Er wählt die konkreten Leistungen aus und legt die Einzelheiten der standardisierten Datenerhebung und -auswertung fest. Der G-BA wird dabei vom unabhängigen wissenschaftlichen Institut nach § 137a SGB V, dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) unterstützt.

Im ersten Teil der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) sind die Rahmenbestimmungen – beispielsweise die Grundlagen für das Messen, Verarbeiten und Nutzen der Daten – festgelegt. Im zweiten Teil der Richtlinie sind die spezifischen Bestimmungen zu den einzelnen Qualitätssicherungsverfahren geregelt:

  • Es gibt verschiedene Verfahren, unter anderem in den Fachgebieten Gynäkologie, Kardiologie und Herzchirurgie sowie Hygiene und Infektionsmanagement.
  • Diese Verfahren betreffen Behandlungen im Krankenhaus und/oder in der ambulanten Versorgung.
  • Festgelegt ist zudem, welche Datenquellen ausschließlich oder in Kombination genutzt werden: Dokumentationen der Krankenhäuser und/oder der ambulanten Versorgung, Daten bei den Krankenkassen (pseudonymisierte Abrechnungs- und Stammdaten der Versicherten) und Daten aus Patientenbefragungen.

Weitere Verfahren befinden sich derzeit in der Entwicklung, darunter zur ambulanten Psychotherapie, der Schizophrenie, der Sepsis und dem Entlassmanagement sowie im Bereich Urologie. Informationen zu diesen und weiteren Verfahren sind auf der Website des IQTIG zu finden: Verfahren in Entwicklung

Messen mit Hilfe verschiedener Datenquellen

Zentral für das Messen und Darstellen der Qualität einer medizinischen Behandlung sind fest definierte Kriterien, sogenannte Qualitätsindikatoren. Welche Qualitätsindikatoren in den datengestützten Qualitätssicherungsverfahren jeweils erfasst werden müssen, entscheidet der G-BA auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstands. Genutzt werden Daten, die beim jeweiligen Leistungserbringer zu erfassen sind, sowie Daten, die bei den Krankenkassen bereits vorliegen.

Eine weitere Datenquelle sind Patientenbefragungen. Mit ihrer Hilfe soll die Perspektive der Patientinnen und Patienten hinsichtlich ihrer Behandlungserfahrungen und -ergebnisse einbezogen werden.

Die besonderen Anforderungen an den Datenschutz stellt ein sogenanntes Pseudonymisierungsverfahren sicher. Über eine unabhängige Vertrauensstelle werden die Daten, die eine Identifizierung der Patientin oder des Patienten ermöglichen, unkenntlich gemacht und damit eine Rückverfolgung ausgeschlossen.

Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

Grundsätzlich kann eine medizinische Einrichtung hinsichtlich der Struktur-, der Prozess- und der Ergebnisqualität beurteilt werden:

  • Die Struktur oder Ausstattung einer medizinischen Einrichtung ist eine von mehreren Voraussetzungen für eine gute Behandlung: Sind beispielsweise die notwendigen technischen Geräte vorhanden, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend qualifiziert?
  • Gut funktionierende Prozesse können für die Qualität ebenfalls relevant sein: Welche Arbeitsschritte sind erforderlich, damit beispielsweise eine Operation oder eine Untersuchung wie vorgesehen abläuft?
  • Bei der Ergebnisqualität wird erfasst, ob es beispielsweise Komplikationen gab.

Bei den datengestützten Qualitätssicherungsverfahren geht es um die Prozess- und Ergebnisqualität bei bestimmten Leistungen.

Vergleichen und Bewerten mit Hilfe von Referenzbereichen

Der G-BA legt für die meisten Qualitätsindikatoren einen sogenannten Referenzbereich fest: Diese prozentuale Messgröße zeigt an, ob ein Ergebnis rechnerisch unauffällig ist oder wie stark die rechnerische Auffälligkeit ist.

Die medizinischen Einrichtungen erhalten Rückmeldeberichte über ihre jeweiligen Ergebnisse bei der Behandlungsqualität und Werte im Vergleich zu anderen Einrichtungen. Diese Auswertungen können zur Qualitätsverbesserung genutzt werden, beispielsweise über das interne Qualitätsmanagement.

Je nach Qualitätssicherungsverfahren werden die Einrichtungen mit auffälligen Ergebnissen gebeten, die möglichen Ursachen zu erläutern. Das passiert zumeist schriftlich, aber auch über kollegiale Gespräche oder eine Besichtigung vor Ort. Im Ergebnis können die Einrichtungen auch verpflichtet werden, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität umzusetzen.

Veröffentlichung von Daten und Ergebnissen

Die wichtigsten Ergeb­nisse der Quali­täts­si­che­rungsverfahren werden für die Fachöffentlichkeit jähr­lich in einem Bundesqualitätsbericht zusam­men­ge­fasst. Das vom G-BA beauf­tragte IQTIG veröf­f­ent­licht sie auf seiner Website.

Die Qualitätsergebnisse eines Krankenhauses sind zudem wesentlicher Bestandteil ihres jährlichen Qualitätsberichts. Die Angaben werden auch von Krankenhaus-Vergleichsportalen, sogenannten Krankenhaus-Suchmaschinen genutzt. Sie können von Patientinnen und Patienten sowie einweisenden Ärztinnen und Ärzten genutzt werden, um Krankenhäuser zu vergleichen und die passende Einrichtung auszuwählen.

Nähere Informationen: Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Daten aus der datengestützten Qualitätssicherung können auf Antrag zudem für Forschungszwecke oder zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung genutzt werden: Sekundäre Datennutzung

Nutzung für die Krankenhausplanung

Ausgewählte Qualitätsindikatoren der datengestützten Qualitätssicherungsverfahren dienen auch als sogenannte planungsrelevante Qualitätsindikatoren: Der G-BA stellt den für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden jährlich einrichtungsbezogen die Auswertungsergebnisse zu den jeweiligen Qualitätsindikatoren sowie Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung der Ergebnisse bereit. Dies soll den Ländern die Möglichkeit geben, die Ergebnisse krankenhausplanerisch zu nutzen.

Nähere Informationen: Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung