Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren

Mit der Erhebung und dem Vergleich bestimmter Behandlungsdaten im Lauf der Versorgung einer Patientin oder eines Patienten werden belastbare Erkenntnisse darüber gewonnen, ob und an welchen Punkten es Verbesserungsbedarf gibt. Dafür werden Daten zu ausgewählten Leistungen verschiedener Einrichtungen nach den gleichen Kriterien erfasst und von einer unabhängigen Stelle ausgewertet und analysiert. Die besonderen Anforderungen an den Datenschutz stellt ein sogenanntes Pseudonymisierungsverfahren sicher. Über eine unabhängige Vertrauensstelle werden die Daten, die eine Identifizierung der Patienten ermöglichen, unkenntlich gemacht und damit eine Rückverfolgung zum jeweiligen Patienten ausgeschlossen. Anschließend werden die Ergebnisse den teilnehmenden Einrichtungen zurückgespiegelt, so dass jede Einrichtung die eigenen Ergebnisse mit denen anderer Einrichtungen vergleichen kann. Die Ergeb­nisse der datengestützten einrichtungsübergreifenden Quali­täts­si­che­rung werden jähr­lich in einem Bundesqualitätsbericht zusam­men­ge­fasst. Das vom G-BA beauf­tragte Institut nach § 137a SGB V (IQTIG) veröf­f­ent­licht sie auf seiner Website.

Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung

Der G-BA hat die Aufgabe, Leistungsbereiche für eine datengestützte Qualitätssicherung auszuwählen und entsprechende Verfahren zu entwickeln. Mit der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) werden die historisch nacheinander entstandenen und in getrennten Richtlinien geregelten Verfahren zur externen stationären Qualitätssicherung, zur ambulanten Dialyse und zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung abgelöst. Der erste Teil der Richtlinie legt die Rahmenbestimmungen zu den institutionellen Strukturen und Datenflüssen sowie das Vorgehen bei Auffälligkeiten fest. Im zweiten Teil der Richtlinie werden nach und nach themenspezifische Bestimmungen zu einzelnen Qualitätssicherungsverfahren ergänzt.

In den themenspezifischen Bestimmungen sind derzeit folgende Qualitätssicherungsverfahren geregelt:

  • Verfahren 1 – Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie 
  • Verfahren 2 – Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
  • Verfahren 3 – Cholezystektomie
  • Verfahren 4 – Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)
  • Verfahren 5 Transplantationsmedizin (QS TX)
  • Verfahren 6  Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK)
  • Verfahren 7 – Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS)
  • Verfahren 8 Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
  • Verfahren 9 Mammachirurgie (QS MC)
  • Verfahren 10 Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
  • Verfahren 11 – Dekubitusprophylaxe (QS DEK)
  • Verfahren 12 Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF)
  • Verfahren 13 Perinatalmedizin (QS PM)
  • Verfahren 14 – Hüftgelenkversorgung (QS HGV)
  • Verfahren 15 Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)

Externe stationäre Qualitätssicherung

Mit der externen stationären Qualitätssicherung dokumentieren Krankenhäuser ihre Behandlung in verschiedenen Leistungsbereichen.

Sekundäre Datennutzung

Daten aus der datengestützten Qualitätssicherung können auf Antrag für Forschungszwecke oder zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung genutzt werden.