Heilmittel

Medizinische Leistungen wie Physiotherapie oder Sprachtherapie werden als Heilmittel bezeichnet. Sie dienen dazu, Krankheiten entgegenzuwirken, zu heilen oder Beschwerden zu lindern. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Heilmittel, deren therapeutischer Nutzen anerkannt ist. Sie müssen verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten erbracht werden.

Der G-BA legt in Richtlinien die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen und in der vertragszahnärztlichen Versorgung fest.

Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung

Der G-BA bestimmt in der Heilmittel-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der ärztlichen Verordnungsmöglichkeiten. Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie ist der sogenannte Heilmittelkatalog.

Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der zahnärztlichen Verordnungsmöglichkeiten von Heilmitteln sind in der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte geregelt.