Heilmittel
Medizinische Leistungen wie Physiotherapie oder Sprachtherapie werden als Heilmittel bezeichnet. Sie dienen dazu, Krankheiten entgegenzuwirken, zu heilen oder Beschwerden zu lindern. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Heilmittel, deren therapeutischer Nutzen anerkannt ist. Sie müssen verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten erbracht werden.
Der G-BA legt in Richtlinien die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen und in der vertragszahnärztlichen Versorgung fest.