Erprobungs-Richtlinien
In einer Erprobungs-Richtlinie legt der G-BA die Eckpunkte für eine Studie fest, mit der die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens einer neuen Untersuchung oder Behandlung gewonnen werden sollen.
In den einzelnen Erprobungs-Richtlinien sind insbesondere jeweils folgende Punkte festzulegen:
- Indikationen, Patientenpopulationen,
- Intervention(en),
- Studientyp (Evidenzstufe),
- Angemessene Vergleichsintervention(en),
- Endpunkte,
- Beobachtungszeitraum,
- sächliche, personelle und sonstige Anforderungen an die Qualität.
Die Beratung einer Erprobungs-Richtlinie leitet der G-BA mit Beschluss ein.
Erprobungsstudien
Nach Beschluss einer Erprobungs-Richtlinie wird eine unabhängige wissenschaftliche Institution (UWI) mit der Durchführung und Auswertung der Studie beauftragt. In einer Übersicht finden Sie alle in Vorbereitung befindlichen, laufenden und abgeschlossenen Erprobungsstudien. Die Seiten beinhalten eine Beschreibung der Studie, Kontaktdaten der beauftragten unabhängigen wissenschaftlichen Institution sowie – je nach Status der Studie – die Studienzentren. Nach Beendigung der Studie werden hier zudem die Abschlussberichte zu finden sein.
Aktuelle Beratungen zu Erprobungs-Richtlinien
Zu folgenden Themen hat der G-BA die Beratung einer Erprobungs-Richtlinie noch nicht abgeschlossen:
Perkutan implantierter interatrialer Shunt zur Behandlung der Herzinsuffizienz
Phonokardiographie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
Schlafpositionstherapie bei milder bis mittelgradiger lageabhängiger obstruktiver Schlafapnoe
Ultraschallgesteuerter hochintensiver fokussierter Ultraschall bei Leiomyomen des Uterus