Erprobungs-Richtlinien
Um den Nutzen einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode sicher bewerten zu können, reichen die medizinischen Erkenntnisse in manchen Fällen noch nicht aus. Unter bestimmten Umständen prüft der G-BA daher, ob der Nutzen durch eine Erprobungsstudie belegt werden kann. Die Eckpunkte für eine solche Studie legt der G-BA in einer Erprobungs-Richtlinie fest. In den einzelnen Erprobungs-Richtlinien sind insbesondere jeweils folgende Punkte festzulegen:
- Indikationen, Patientenpopulationen,
- Intervention(en),
- Studientyp (Evidenzstufe),
- Angemessene Vergleichsintervention(en),
- Endpunkte,
- Beobachtungszeitraum,
- sächliche, personelle und sonstige Anforderungen an die Qualität.
Von der Richtlinie zur Studie
Nach Beschluss einer Erprobungs-Richtlinie wird eine unabhängige wissenschaftliche Institution (UWI) mit der Durchführung und Auswertung der Studie beauftragt. Vom Inkrafttreten der Erprobungs-Richtlinie bis zum Studienbeginn vergehen 18 Monate.
Beratung neuer Erprobungs-Richtlinien
zu den laufenden Beratungen zu neuen Erprobungs-Richtlinien
Erprobungsstudien
In einer Übersicht finden Sie alle in Vorbereitung befindlichen, laufenden und abgeschlossenen Erprobungsstudien. Die Seiten beinhalten eine Beschreibung der Studie, Kontaktdaten der beauftragten unabhängigen wissenschaftlichen Institution sowie – je nach Status der Studie – die Studienzentren. Nach Beendigung der Studie werden hier zudem die Abschlussberichte zu finden sein.