Arzneimittel
Der G-BA ist beauftragt, den vom Gesetzgeber festgelegten Leistungsanspruch von Patientinnen und Patienten auf Arzneimittel zu konkretisieren. Dafür stehen ihm verschiedene Instrumente zur Verfügung, beispielsweise die Bildung von Festbetragsgruppen, Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen und die Frühe Nutzenbewertung.
Einzelheiten zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen legt der G-BA auf der Basis der Empfehlungen der beim Robert Koch-Institut ansässigen Ständigen Impfkommission (STIKO) fest.