Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
In manchen Fällen reicht die Studienlage nicht aus, um den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit einer Methode abschließend bewerten zu können. Mit der Erprobung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode sollen weitere Erkenntnisse zum medizinischen Nutzen gewonnen werden.
Das Instrument der Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 eingeführt. Rechtsgrundlage ist § 137e SGB V.
Übersicht
Nachfolgend finden Sie alle in Vorbereitung befindlichen, laufenden und abgeschlossenen Erprobungsstudien. Die Seiten beinhalten eine Beschreibung der Studie, Kontaktdaten der beauftragten unabhängigen wissenschaftlichen Institution sowie – je nach Status der Studie – die Studienzentren. Nach Beendigung der Studie werden hier zudem die Abschlussberichte zu finden sein.
Studientitel | Status |
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AlloRelapseMMStudy – Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplen Myelom | Studie läuft |
BENTO – Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem mittels Thermoablation | Studie in Vorbereitung |
Studie wurde abgebrochen | |
ENABLE – Patienten- und versorgungsbezogener Nutzen der Amyloid-PET-Bildgebung | Studie in Vorbereitung |
ISAR-WAVE – Lithoplastie mittels Stoßwellen bei koronarer Herzkrankheit | Studie in Vorbereitung |
LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III | Studie läuft |
MARGI-T – Magnetresonanztomographie-gesteuerte hochfokussierten Ultraschalltherapie beim Uterusmyom | Studie läuft |
PASSPORT-HF – Überwachung des pulmonalarteriellen Drucks bei Herzinsuffizienz | Studie läuft |
Studie in Vorbereitung | |
TES-RP – Transkorneale Elektrostimulation bei Retinopathia Pigmentosa | Studie läuft |
TOTO – Tonsillektomie versus Tonsillotomie bei rezidivierender akuter Tonsillitis | Studie läuft |
Allgemeine Informationen zu Erprobungsstudien
Studienergebnisse
Nach Abschluss der Studie wertet die UWI die Ergebnisse aus und legt dem G-BA einen Abschlussbericht vor. Der G-BA prüft im anschließenden Bewertungsverfahren, ob die Studienergebnisse den Nutzen der Methode ausreichend belegen. Über ein schriftliches und mündliches Stellungnahmeverfahren zur vorgesehenen Richtlinienänderung werden weitere wissenschaftliche Erkenntnisse eingeholt.