Krankenhauseinweisungen

Eine Krankenhausbehandlung ist notwendig, wenn aus medizinischen Gründen die Weiterbehandlung nur mit den Mitteln eines Krankenhauses durchgeführt werden kann. Krankenhausbehandlungen können vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär oder ambulant erfolgen.

Im Auftrag des Gesetzgebers legt der G-BA in seiner Krankenhauseinweisungs-Richtlinie die Voraussetzungen, formalen Vorgaben und Abläufe für die Verordnung von Krankenhausbehandlungen durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fest.