Zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung

Zahnmedizinische Leistungen umfassen

  • die Prophylaxe, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, 
  • die kieferorthopädische Korrektur von Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers und
  • die Versorgung mit Zahnersatz.

Der G-BA legt in Richtlinien fest, für welche zahnmedizinischen Maßnahmen und unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten tragen – beispielsweise für Früherkennungsuntersuchungen, für Zahnfüllungen, Schmerztherapie, Wurzelkanal- oder Parodontitisbehandlungen und die kieferorthopädische Behandlung.

Nachgelagerte Details des Leistungsanspruchs der Versicherten – beispielsweise welche genauen Zahnfüllstoffe erstattet werden – sind in gesonderten Leistungsverzeichnissen geregelt: Im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) und/oder im Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL). Beide Leistungsverzeichnisse werden ohne Beteiligung des G-BA erstellt.

Für die Versorgung mit Zahnersatz wie Kronen und Brücken gestaltet der G-BA die Details des befundbezogenen Festzuschusssystems aus. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten dabei für Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate feste finanzielle Zuschüsse. Aufgabe des G-BA ist es, die genauen Befunde zu definieren und diesen eine Versorgungsleistung zuzuordnen, für die Festzuschüsse zu zahlen sind.


Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen

Um Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleischs vorzubeugen beziehungsweise so früh wie möglich zu erkennen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für zahnärztliche Prophylaxemaßnahmen und Früherkennungsuntersuchungen.


Behandlung von Zahnerkrankungen

In der Behandlungsrichtlinie sind Art und Umfang der zahnärztlichen Maßnahmen beschrieben, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können.


Behandlung von Parodontalerkrankungen

Der G-BA regelt die Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.


Kieferorthopädische Behandlung

Versicherte haben bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung.


Zahnersatz

Der Anspruch von Versicherten auf die Versorgung mit Zahnersatz ist in der Zahnersatz-Richtlinie geregelt.