Zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung
Zahnmedizinische Leistungen umfassen
- die Prophylaxe, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen,
- die kieferorthopädische Korrektur von Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers und
- die Versorgung mit Zahnersatz.
Der G-BA legt in Richtlinien fest, für welche zahnmedizinischen Maßnahmen und unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten tragen – beispielsweise für Früherkennungsuntersuchungen, für Zahnfüllungen, Schmerztherapie, Wurzelkanal- oder Parodontitisbehandlungen und die kieferorthopädische Behandlung.
Nachgelagerte Details des Leistungsanspruchs der Versicherten – beispielsweise welche genauen Zahnfüllstoffe erstattet werden – sind in gesonderten Leistungsverzeichnissen geregelt: Im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) und/oder im Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL). Beide Leistungsverzeichnisse werden ohne Beteiligung des G-BA erstellt.
Für die Versorgung mit Zahnersatz wie Kronen und Brücken gestaltet der G-BA die Details des befundbezogenen Festzuschusssystems aus. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten dabei für Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate feste finanzielle Zuschüsse. Aufgabe des G-BA ist es, die genauen Befunde zu definieren und diesen eine Versorgungsleistung zuzuordnen, für die Festzuschüsse zu zahlen sind.