Newsletter

Newsletter Nr. 03 – März 2008

Im März tagte das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die Besetzungen für vertragsärztliche Versorgung und Krankenhausbehandlung. In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Ergebnisse der Sitzungen. Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe wie immer einen Kommentar zu den Ergebnissen von Dr. Rainer Hess, dem Vorsitzenden des G-BA.


Sitzungen & Ergebnisse

13. März 2008

G-BA gem. § 91 Abs. 2 SGB V - Plenum

Generalauftrag IQWiG (Anpassung)

Evidenzbasierten Patienteninformation „Asthma“

Rücknahme von Aufträgen an das IQWiG (Stammzelltransplantationen bei Kindern)

G-BA gem. § 91 Abs. 5 SGB V - Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 11 (Aktualisierung der Vergleichsgrößen)

Arzneimittel-Richtlinie (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Neufassung)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 12 (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten)

Arzneimittel-Richtlinie (Entscheidungsgrundlagen zur Bewertung von Medizinprodukten)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf in nicht unterversorgten Planungsbereichen)

Mutterschafts-Richtlinie (Ultraschallscreening und Bestimmung der Chorionizität)

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Balneophototherapie)

Schutzimpfungs-Richtlinie (Redaktionelle Änderungen und Aktualisierung der Anlage 2)

G-BA gem. § 91 Abs. 7 SGB V - Krankenhausbehandlung

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (HBO beim diabetischen Fußsyndrom)

Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (PET beim kleinzelligen Lungenkarzinom)

Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (Einstellung der Beratungen zur Stammzelltransplantation bei Kindern)

Qualitätssicherungs-Vereinbarung zum Bauchaortenaneurysma

Qualitätssicherung: Aufnahme der Beratungen zur Versorgung herzkranker Kinder

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In Kraft getretene Beschlüsse

Ärztliche Angelegenheiten

Richtlinie Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Neufassung)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Konkretisierung: Multiple Sklerose)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Konkretisierung: Tuberkulose)

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Montelukast)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Fachidentität nichtärztlicher Psychotherapeuten)

Chroniker-Richtlinie (Therapiegerechtes Verhalten)

Rehabilitations-Richtlinien (schriftliche Mitteilung an die Versicherten)

Rehabilitations-Richtlinien (redaktionelle Anpassungen)

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Akupunktur: Verlängerung der Übergangsregelung)

Vertragspsychotherapeutische Versorgung

Psychotherapie-Richtlinien (Definition Verfahren, Methode, Technik)

Psychotherapie-Richtlinien (Schwellenkriterium)

Psychotherapie-Richtlinien (Präzisierung zur Kurzzeittherapie)

Psychotherapie-Richtlinien/ Abschnitt F (redaktionelle Änderungen)

Psychotherapie-Richtlinien (Begriffsaktualisierung "medizinische Rehabilitation")

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Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse

G-BA gem. § 91 Abs. 4 SGB V - Ärztliche Angelegenheiten

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b (Konkretisierung der onkologischen Erkrankungen)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b (Festlegung einer Mindestmengenregelung)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b (Konkretisierung der Primär sklerosierenden Cholangitis)

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b (Neufassung der §§ 1 bis 5)

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (ACE-Hemmer mit Calciumkanalblockern)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Omalizumab)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 10 (Clopidogrel)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 10 (Insulinanaloga)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Zulassungsfähige Arztgruppen)

Häusliche Krankenpflege (Anpassung des Sachverzeichnisses)

Häusliche Krankenpflege (Generalklausel zur sprachlichen Gleichbehandlung)

Häusliche Krankenpflege (Umsetzung der Vorgaben des GKV-WSG)

Kinder-Richtlinie (Verdacht auf Kindesmisshandlung)

Vertragspsychotherapeutische Versorgung

Psychotherapie-Richtlinien (Gesprächspsychotherapie)

Krankenhausbehandlung

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie bei der Indikation Mammakarzinom)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie bei der Indikation Ästhesioneuroblastom)

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Sitzungs-Termine für das 1. und 2. Quartal 2008

In der Regel tagt der G-BA am dritten Donnerstag eines jeden Monats.

§ 91 Abs. 2 SGB V - Plenum

15. Mai 2008

§ 91 Abs. 4 SGB V - Ärztliche Angelegenheiten

15. Mai 2008
19. Juni 2008

§ 91 Abs. 5 SGB V – Vertragsärztliche Versorgung

10. April 2008
15. Mai 2008
19. Juni 2008

§ 91 Abs. 5 Abs.2 SGB V – Vertragspsychotherapeutische Versorgung

24. April 2008

§ 91 Abs. 7 SGB V - Krankenhausbehandlung

19. Juni 2008

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Kommentar des Vorsitzenden

Es war zu erwarten, dass der offene Brief des unparteiischen Vorsitzenden an die Firmen Sanofi-Aventis und Novo Nordisk wegen der dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) in den Nutzenbewertungsverfahren zu Insulinanaloga bei Diabetes Typ 1 und zur Monotherapie von Clopodogrel nicht zur Verfügung gestellten klinischen Studien nicht ohne Antwort bleiben würde. Beide Unternehmen verteidigen in Antwortschreiben an den G-BA ihr Verhalten, teilweise verbunden mit unqualifizierten Angriffen auf das IQWiG. Das IQWiG hat jedoch die in dem offenen Brief enthaltenen Angaben nach erneuter Prüfung ausdrücklich bestätigt und dem G-BA gegenüber belegt. Sanofi-Aventis und Novo Nordisk kündigen in den Antwortschreiben an, dass in Kürze ohnehin mit einer Veröffentlichung der „Watch“-Studie (Clopidogrel) zu rechnen und zudem mit dem IQWiG ein Termin vereinbart sei, bei dem auch über die Ergebnisse der drei bisher nicht bekannt gemachten Studien und deren Verwendung gesprochen werden solle (Insulinanaloga). Wenn die Unternehmen diese Aussagen wahrmachen, bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung. Dies wäre der richtige Weg, um jeden Verdacht über ein Zurückhalten von Studienergebnissen – unabhängig von deren gegebener oder nicht gegebener Relevanz für die Bewertung - auszuräumen.

In seiner Sitzung am 13. März 2008 hat der G-BA eine aufgrund einer Empfehlung des IQWiG erarbeitete Patienteninformation zum Thema Asthma bronchiale beschlossen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gleichzeitig entschied der Ausschuss aber auch, dass mit dem 30. Juni 2008 die weitere Veröffentlichung derartiger Informationen durch den G-BA eingestellt wird und unter Erweiterung des Generalauftrages künftig alle Patienteninformationen ausschließlich durch das IQWiG erfolgen. Mit diesem Beschluss wird der Streichung dieser Aufgabe in § 91 SGB V durch das GKV-WSG Rechnung getragen, mit der die alleinige Herausgabe von Patienteninformationen ab 1. Juli 2008 dem IQWiG übertragen wird.

Von den vorstehend aufgeführten, ebenfalls am 13. März gefassten Beschlüssen des G-BA in der für die vertragsärztliche Versorgung zuständigen Besetzung nach § 91 Abs. 5 waren insbesondere die ergänzenden Kriterien der Bedarfsplanung zur Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen von großer Dringlichkeit und gesundheitspolitischer Relevanz. Hintergrund ist, dass es in Planungsbereichen, für die statistisch nach den Kriterien des § 101 SGB V zwar keine Unterversorgung besteht, wegen einer ungleichmäßigen Verteilung der Ärzte in lokalen Bereichen es dennoch zu zusätzlichem Versorgungsbedarf kommen kann. Die beschlossenen Kriterien sollen dazu dienen, dass nach Feststellung durch den Landesausschuss dringend zu besetzende Arztsitze mit entsprechender finanzieller gemeinsamer Unterstützung von Kassenverbänden und Kassenärztlichen Vereinigungen ausgeschrieben werden können.

In der Sitzung des G-BA in der für die Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V wurde das Ergebnis einer vom BMG und dem G-BA gemeinsam getragenen Begleitevaluation zur Einführung der Mindestmengen im Krankenhaus für den Zeitraum 2004 bis 2006 vorgestellt. Durchgeführt wurde die Begleitevaluation gemeinsam von der Universität Düsseldorf und dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI). Die wissenschaftlichen Fragestellungen richteten sich erstens auf die Auswirkungen zur Einführung von Mindestmengen und zweitens auf die Frage, ob die Qualität durch Mindestmengen verbessert werden konnte. Die Ergebnisse geben Hinweise auf eine Qualitätsverbesserung für den Einsatz eines neuen Kniegelenks (Knie TEP). Da es für die anderen Bereiche (Transplantationen, Speiseröhren- und Bauspeicheldrüsenoperationen) noch keine Qualitätsergebnisdaten (Daten der externen Qualitätssicherung) gab, konnten für diese Bereiche keine Aussagen zur Ergebnisqualität gemacht werden. Die Ergebnisse zur Umsetzung der Mindestmengen ergaben weiterhin, dass für die Eingriffe an der Speiseröhre und an der Bauchspeicheldrüse die Mindestmengenregelung von den Krankenhäusern nicht konsequent umgesetzt wird, im Bereich der Transplantationen gab es nur geringe Auswirkungen durch die Mindestmengen, nur für die Knie TEP zeigten sich Auswirkungen auf die Versorgung. Die Reaktionen auf die Presseerklärung des G-BA zu dieser Studie zeigen, wie umstritten das Thema Mindestmengen insgesamt nach wie vor ist. Sie werden teilweise auch von Seiten der Ärzteschaft massiv eingefordert, teilweise aber ebenso massiv unter Hinweis auf fehlende Evidenz abgelehnt. Die Studie hat leider nicht zur Klärung dieser Streitfrage geführt.

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