Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Stationäre Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung des Beschlusses vom 18. Juni 2026 zu Änderungen zum Erfassungsjahr 2027
Beschluss vom 16. Juli 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 1 und 2 sowie der Anlagen 3 bis 5
Der Beschluss vom 18. Juni 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Evaluation der Mindestmengenregelungen für Lebertransplantation inkl. Teilleber-Lebendspende
Beschluss vom 16. Juli 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung: Auswertungs- und Berichtskonzept des IQTIG und Umsetzung unter Berücksichtigung konkretisierender Auswertungsfragen (Erfassungsjahr 2026, PPP-RL)
Beschluss vom 16. Juli 2026.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Chirurgie bei Magenkarzinom
Der Beschluss vom 18. Juni 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Janur 2027 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlage und des Anhangs 1 sowie Ergänzung der Anhänge 3 und 4 für das Berichtsjahr 2025
Der Beschluss vom 18. Juni 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 11. Juli 2026 in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Auswertung von Daten hinsichtlich Volume-Outcome-Beziehungen bei Major-Leberresektionen
Beschluss vom 1. Juli 2026.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation zu Auswirkungen der Anforderungen der QSFFx-RL auf die Versorgungsqualität – Änderung
Beschluss vom 1. Juli 2026.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung und Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2025 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 1. Juli 2026.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderungen zum Erfassungsjahr 2027
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.