Früherkennung bei Jugendlichen
Jugendgesundheitsuntersuchung
Zur Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen gibt es die sogenannte „Jugendgesundheitsuntersuchung“. Sie findet im Alter von 13 bis 14 Jahren statt. Der Umfang der Früherkennungsmaßnahmen ist in den Richtlinien des G-BA für alle Krankenkassen verbindlich festgelegt.
Anamnese und körperliche Untersuchung beschränken sich dabei auf diejenigen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten, die schon in einem frühen Stadium einer Behandlung und Beratung zugeführt werden können bzw. von Bedeutung sind für die soziale Integration des Jugendlichen. Untersucht werden aber auch auffällige seelische Entwicklungen oder Verhaltensstörungen. Eine Fehlentwicklung in der Pubertät soll so verhindert werden.
Darüber hinaus hat die Untersuchung das Ziel, individuell auftretende gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen (z.B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum). Die Untersuchung bietet die Gelegenheit, die Jugendlichen über gesundheitliche Gefährdungen aufzuklären.
Wichtiger Bestandteil der Untersuchung ist außerdem die Überprüfung des Impfstatus (zum Beispiel zu Diphtherie, Tetanus, Polio).
Zahnmedizinische Früherkennungsmaßnahmen
Außerdem haben Jugendliche jährlich Anspruch auf zahnmedizinische Maßnahmen, die der Vorbeugung von Karies und Parodontal-Erkrankungen dienen. Die Untersuchungen werden in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
Chlamydien-Screening
Mädchen haben zudem Anspruch auf ein Chlamydien-Screening. Dieses wird für Mädchen und Frauen unter 25 Jahren angeboten. Die genitale Chlamydia trachomatis-Infektion ist weltweit die häufigste sexuell übertragbare bakterielle Erkrankung. Die Infektion verläuft überwiegend ohne besondere Symptome und birgt bei der Frau die Gefahr entzündlicher Erkrankungen des kleinen Beckens. Als Folgererkrankungen können u.a. Sterilität und chronische Unterbauchschmerzen auftreten.