Brustkrebs-Früherkennung – Mammographie-Screening-Programm

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung von Frauen in Deutschland, ca. 69.000 Frauen sind jährlich von der Diagnose betroffen. Wenn Brustkrebs rechtzeitig erkannt und behandelt wird, ist er jedoch zumeist gut heilbar. Zur Früherkennung von Brustkrebs haben Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren deshalb alle zwei Jahre Anspruch auf eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie). Ziel dieser Untersuchung ist es, Brustkrebs möglichst früh zu erkennen, um ihn besser behandeln zu können und die Heilungschancen zu erhöhen. Die Details des Mammographie-Screenings legt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) fest.

Für Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren: Mit Beschluss vom 21. September 2023 ermöglichte der G-BA die Screening-Teilnahme für Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren. Bislang galt das Angebot nur bis 69 Jahre. Derzeit wird das Einladungswesen für die neu anspruchsberechtigten Frauen vorbereitet. Solange diese Vorbereitungen laufen, können sich interessierte Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren seit dem 1. Juli 2024 selbst für einen Termin anmelden. Nähere Informationen 

Neben dem Mammographie-Screening wird Frauen im Rahmen der jährlichen Kontrolluntersuchung bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt eine Tastuntersuchung der Brust angeboten: Dieser Anspruch gilt ab einem Alter von 20 Jahren, eine obere Altersgrenze gibt es dafür nicht.

Regelmäßige Einladung und ausführliche Versicherteninformation zum Mammographie-Screening

Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs ging deutschlandweit 2004 an den Start. Bis 2009 wurde das Programm von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KoopG) stufenweise organisatorisch aufgebaut. Seitdem werden Frauen zwischen 50 und 69 regelmäßig alle zwei Jahre per Einladungsschreiben von den sogenannten Zentralen Stellen über die Möglichkeit zur Teilnahme informiert. Bundesweit organisieren insgesamt 14 Zentrale Stellen das Mammographie-Screening-Programm.

Mit der Einladung wird eine ausführliche Informationsbroschüre(PDF 467,94 kB) des G-BA verschickt. Die Broschüre dient als Entscheidungshilfe und gibt Informationen zum Ablauf der Untersuchung, zu Brustkrebs sowie zu den Vor- und Nachteilen der Teilnahme am Screening.

Ablauf der Untersuchung

Bei der Mammographie wird die Brust geröntgt. Durch die Untersuchung können bereits sehr kleine Tumoren in einem frühen Stadium sichtbar gemacht werden. Die Mammographie-Aufnahmen werden durch zwei Ärztinnen oder Ärzte unabhängig voneinander ausgewertet. Bei auffälligen Befunden begutachten weitere spezialisierte Fachleute die Aufnahmen. Das Ergebnis der Untersuchung bekommen Frauen in der Regel per Brief innerhalb von sieben Werktagen nach der Mammographie zugeschickt.

Wenn der Befund auffällig war

Bei einem auffälligen Befund wird die betroffene Frau zu einer ärztlichen Nachfolgeuntersuchung eingeladen, bei der die Brust mit Ultraschall untersucht oder noch einmal geröntgt wird. Wenn sich dabei ein Krebsverdacht nicht ausschließen lässt, wird sicherheitshalber eine Gewebeprobe aus der Brust entnommen (Biopsie) und untersucht.

Wenn Brustkrebs festgestellt wird

Die Heilungschancen für Brustkrebs im frühen Stadium sind oft sehr gut. Meistens wird der Frau eine Operation empfohlen, bei der der Tumor und das umliegende Gewebe entfernt wird. Weitere Behandlungsmöglichkeiten sind Bestrahlung, Hormon- und Chemotherapie.  Welches Vorgehen die Ärztin oder der Arzt empfiehlt, hängt von der genauen Diagnose ab.

Evaluation des Programms

Die KoopG hat die Aufgabe, das Mammographie-Screening-Programm zu evaluieren und dem G-BA darüber jährlich Evaluationsberichte vorzulegen. Überprüft wird die Qualität und Effektivität des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs nach festgelegten Kriterien wie beispielsweise der Brustkrebsentdeckungsrate oder der Teilnahmerate. Zwei Jahre nach Ende des jeweiligen Evaluationszeitraums müssen die Berichte dem G-BA übermittelt werden. Der G-BA prüft anhand des Berichts, ob Änderungen am Brustkrebsfrüherkennungs-Programm notwendig sind und gibt dann den Bericht zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Kooperationsgemeinschaft Mammographie und bei der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) frei.