Erwachsene Versicherte haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Der G-BA legt dazu in zwei Richtlinien das Nähere fest, beispielsweise die Anspruchsvoraussetzungen, den ärztlichen Leistungsumfang, die Untersuchungsintervalle und die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse.