Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel:
Arzneimittel-Richtlinie (Rahmenrichtlinie)
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie: Liste Stellungnahmeberechtigten nach § 92 Absatz 3a SGB V – Aufnahme Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V. (VAD)
Beschluss vom 22. November 2019.
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Arzneimittel-Richtlinie: Anpassung von Verweisen
Der Beschluss vom 18. Juli 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 19. Oktober 2019 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Änderung der Richtlinie in § 11 und § 30 Abs. 1
Beschluss vom 17. Oktober 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Anpassung von Verweisen
Der Beschluss vom 18. Juli 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffern V, IX, X, XVI und XXVII sowie § 30 Abs. 2 der AM-RL
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 4. September 2019 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffern V, IX, X, XVI und XXVII sowie § 30 Abs. 2 der AM-RL
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Anpassung von Verweisen
Beschluss vom 18. Juli 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – § 11 und § 30 Absatz 1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 12. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffern V, IX, X, XVI und XXVII sowie § 30 Abs. 2 der AM-RL
Beschluss vom 20. Juni 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – § 11 und § 30 Absatz 1
Beschluss vom 12. Juni 2019.