Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel:
Arzneimittel-Richtlinie (Rahmenrichtlinie)
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie: Liste Stellungnahmeberechtigte nach § 92 Absatz 3a SGB V – Umbenennung Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH) zu Pharma Deutschland e. V. sowie Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e. V. (VAD) zu Die Arzneimittel-Importeure e. V.
Beschluss vom 18. Juli 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40a – Anpassung eines Verweises und Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars) – Aktualisierung April 2024
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel)
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40b – Anpassung eines Verweises
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 15. Juni 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40b – Anpassung eines Verweises
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – § 40a (Anpassung eines Verweises) und Anlage VIIa (Aktualisierung April 2024)
Beschluss vom 7. Mai 2024.
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Beauftragung IQWiG: Bewertung klinischer Studien im Therapiegebiet „Wundbehandlung“
Beschluss vom 7. Mai 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40b – Anpassung eines Verweises
Beschluss vom 21. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken bei parenteralen Zubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung – § 40b (neu)
Der Beschluss vom 15. Juni 2023 in der Fassung des Beschlusses vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. März 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 12 Absatz 11 – Änderung
Der Beschluss vom 21. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. Dezember 2023 in Kraft.