Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Ambulante Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an Aortenaneurysmen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung des Abschlussberichts der Medizinischen Hochschule Brandenburg CAMPUS GmbH und der revFLect GmbH zur Evaluation der Richtlinie
Beschluss vom 15. Februar 2024.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zum Hüftgelenkersatz
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2022 der KBV
Beschluss vom 18. Januar 2024.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung des Berichts 2022 der KBV
Beschluss vom 18. Januar 2024.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zum Hüftgelenkersatz
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an Aortenaneurysmen
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Entscheidungshilfe zu Eingriffen an Aortenaneurysmen
Beschluss vom 6. Dezember 2023.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Aktualisierung der Patienteninformation zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen- und MRT-Untersuchungen
Beschluss vom 16. November 2023.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zum Hüftgelenkersatz
Beschluss vom 16. November 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.