Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Veranlasste Leistungen:
Heilmittel
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Heilmittel-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Klarstellende Anpassung der Fernbehandlungsregelungen sowie weitere Änderungen
Der Beschluss vom 20. Februar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderung der Richtlinie nach Abschnitt I und Abschnitt III trat am 10. Mai 2025 in Kraft. Im Übrigen tritt die Änderung der Richtlinie am 1. Juli 2025 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Klarstellende Anpassung der Fernbehandlungsregelungen sowie weitere Änderungen
Der Beschluss vom 20. Februar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Klarstellende Anpassung der Fernbehandlungsregelungen sowie weitere Änderungen
Beschluss vom 20. Februar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung der Regelungen zur Krankengymnastik zur Behandlung von ZNS-Erkrankungen (KG-ZNS und KG-ZNS-Kinder) insbesondere aufgrund von Hinweisen aus der Versorgung zur Durchführung der Vojta-Therapie bei Kindern
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Der Beschluss vom 29. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Der Beschluss vom 29. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Beschluss vom 29. Oktober 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Absatz 1a SGB V (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie)
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.