Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Methodenbewertung:
Erprobung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Wasserdampfablation bei benignem Prostatasyndrom
Beschluss vom 12. Mai 2023.
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Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Koronarsinus-Verengung durch Implantat bei therapierefraktärer Angina pectoris (Koronarsinus-Verengung) – Aufforderung zur Meldung
Beschluss vom 13. April 2023.
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Ermittlung der an der Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden (ER-21-002) beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 16. Februar 2023.
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Erprobungs-Richtlinie: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 25. April 2023 in Kraft.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: CRP-Apherese bei akutem Herzvorderwandinfarkt
Beschluss vom 20. April 2023.
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Ermittlung der an der Erprobung des Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls bei Pseudarthrosen beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 19. Januar 2023.
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Erprobungs-Richtlinie: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. April 2023 in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens – Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall (USg-HIFU) bei hepatozellulären Karzinomen
Beschluss vom 13. April 2023.
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Erprobungs-Richtlinie: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.