Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Bedarfsplanung:
Krankenhäuser
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Zentrums-Regelungen: Zentren für Intensivmedizin, rechtsförmliche Änderungen
Beschluss vom 19. Oktober 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Erstellung eines Servicedokuments und Datenannahme zur Evaluation (Ersteinschätzungs-Richtlinie)
Beschluss vom 17. August 2023.
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Ersteinschätzungs-Richtlinie: Erstfassung
Beschluss vom 6. Juli 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Beschluss vom 18. März 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: COVID-19-Epidemie – Basisjahr Fallzahlen und Fristverlängerung IDV-Zentren
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft .
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Zentrums-Regelungen: COVID-19-Epidemie – Basisjahr Fallzahlen und Fristverlängerung IDV-Zentren
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: COVID-19-Epidemie – Basisjahr Fallzahlen und Fristverlängerung IDV-Zentren
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung
Beschluss vom 15. Juli 2021.