Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Reserveantibiotika
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Dalbavancin
Beschluss vom 20. April 2023.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ceftazidim/Avibactam – Aufhebung der Freistellung; Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete
Der Beschluss vom 3. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Cefiderocol (Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger)
Der Beschluss vom 3. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ceftolozan/Tazobactam (Aufhebung der Freistellung: Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete)
Der Beschluss vom 3. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete)
Der Beschluss vom 3. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Cefiderocol (Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger)
Beschluss vom 3. November 2022. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ceftazidim/Avibactam – Aufhebung der Freistellung; Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete
Beschluss vom 3. November 2022. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ceftolozan/Tazobactam (Aufhebung der Freistellung: Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete)
Beschluss vom 3. November 2022. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete)
Beschluss vom 3. November 2022. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Cefiderocol (Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger)
Der Beschluss vom 5. Mai 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. Mai 2022 in Kraft.