Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel:
Off-Label-Use (VI)
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppe Off-Label: Dabrafenib in Kombination mit Trametinib beim anaplastischen Schilddrüsenkarzinom mit BRAF-V600E-Mutation
Beschluss vom 16. November 2023.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Bisphosphonate bei Patientinnen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, postmenopausalem Mammakarzinom
Beschluss vom 7. November 2023.
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Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppe Off-Label: Platinderivate bzw. Platinkomplexe (Cisplatin/Carboplatin) beim triple-negativen frühen Mammakarzinom
Beschluss vom 19. Oktober 2023.
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Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppe Off-Label: Temozolomid, Irinotecan, Sirolimus und Dasatinib (RIST) bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit rezidiviertem oder refraktärem Neuroblastom
Beschluss vom 21. September 2023.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Paclitaxel, Docetaxel oder Irinotecan als Monotherapie sowohl des Magenkarzinoms als auch des Ösophaguskarzinoms (Adenokarzinom) mit Progress nach einer Platin- und Fluoropyrimidin-haltigen Chemotherapie
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 24. Juni 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Gemcitabin in Kombination mit Capecitabin sowie eine Gemcitabin-Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Pankreaskarzinoms
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. Juni 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Änderung des Beschlusses vom 16. März 2023 – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 13. April 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Gemcitabin in Kombination mit Capecitabin sowie eine Gemcitabin-Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Pankreaskarzinoms
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Paclitaxel, Docetaxel oder Irinotecan als Monotherapie sowohl des Magenkarzinoms als auch des Ösophaguskarzinoms (Adenokarzinom) mit Progress nach einer Platin- und Fluoropyrimidin-haltigen Chemotherapie
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppe Off-Label: Rituximab bei schubförmig-remittierender Multipler Sklerose
Beschluss vom 20. April 2023.