Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel:
Off-Label-Use (VI)
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Sorafenib zur Behandlung von Desmoidtumoren / Fibromatosen vom Desmoidtyp
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. August 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bisphosphonate bei Patientinnen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, postmenopausalem Mammakarzinom
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Juli 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Sorafenib zur Behandlung von Desmoidtumoren / Fibromatosen vom Desmoidtyp
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bisphosphonate bei Patientinnen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, postmenopausalem Mammakarzinom
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, wenn eine Cisplatin-Therapie nicht infrage kommt – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 12. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. Juni 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Sorafenib zur Behandlung von Desmoidtumoren / Fibromatosen vom Desmoidtyp
Beschluss vom 16. Mai 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, wenn eine Cisplatin-Therapie nicht infrage kommt – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 12. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bisphosphonate bei Patientinnen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, postmenopausalem Mammakarzinom
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Rituximab bei autoimmunhämolytischer Anämie (AIHA) sowie bei mikroangiopathischer hämolytischer Anämie (MAHA)
Beschluss vom 12. März 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Eplerenon bei primärem Hyperaldosteronismus (PA), wenn eine Therapie mit Spironolacton nicht oder nicht mehr infrage kommt
Beschluss vom 12. März 2024.