Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage II:
Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I und II – Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes
Der Beschluss vom 15. Juni 2023 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 21. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 25. November 2023 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I und II – Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes
Der Beschluss vom 15. Juni 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I und II – Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes
Beschluss vom 15. Juni 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Übergangsregelungen der Anlagen I und II
Der Beschluss vom 5. Mai 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 14. Juni 2022 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Übergangsregelungen der Anlagen I und II
Der Beschluss vom 5. Mai 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Übergangsregelungen der Anlagen I und II
Beschluss vom 5. Mai 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 136a Absatz 5 SGB V – Onasemnogene abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie
Der Beschluss vom 11. August 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 136a Absatz 5 SGB V – Onasemnogene abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie
Beschluss vom 11. August 2020.