Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V – Zm-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Cholezystektomie
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Cholezystektomie
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Entscheidungshilfe zu Eingriffen zum Hüftgelenkersatz
Beschluss vom 2. November 2022.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Cholezystektomie
Beschluss vom 20. Oktober 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. Juli 2022 in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen als Eingriffe in den Besonderen Teil der Richtlinie
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 31. Mai 2022 in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Entscheidungshilfe zur Cholezystektomie
Beschluss vom 19. Mai 2022.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
Beschluss vom 19. Mai 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen als Eingriffe in den Besonderen Teil der Richtlinie
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.