Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 Absatz 2, der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung) sowie Ergänzung des Anhangs 3 für das Berichtsjahr 2023 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V) und des Anhangs 4 für das Berichtsjahr 2023 (Plausibilisierungsregeln)
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. August 2024 in Kraft.
-
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 6. Juli 2024 in Kraft.
-
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung und Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2023 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 5. Juni 2024.
-
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 Absatz 2, der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung) sowie Ergänzung des Anhangs 3 für das Berichtsjahr 2023 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V) und des Anhangs 4 für das Berichtsjahr 2023 (Plausibilisierungsregeln)
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Eignung der Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung für eine öffentliche Berichterstattung – Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 20. Juni 2024.
-
Mindestmengenregelungen: Veröffentlichung der temporären Sonderveröffentlichung für das Berichtsjahr 2022
Beschluss vom 8. Mai 2024.
-
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Servicedateien für das Berichtsjahr 2023 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 9. April 2024.
-
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2023
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 17. Februar 2024 in Kraft.
-
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.