Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung

Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung

Die Richtlinie benennt in Anlage I die vom G-BA für die vertragsärztliche Versorgung anerkannten ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und – soweit zur sachgerechten Anwendung der neuen Methode erforderlich – die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparativen Anforderungen sowie die Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung und die erforderliche Aufzeichnung über die ärztliche Behandlung. Anlage II führt die ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nach Überprüfung durch den G-BA nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen. In Anlage III werden die Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist, genannt.

In Kraft getreten am:
14.01.2023
Geändert am:
20.10.2022 BAnz AT 13.01.2023 B3
Fassung vom:
17.01.2006 BAnz. Nr. 48 (S. 1523) vom 09.03.2006

Anlagen

  • Anlage I: Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden
  • Anlage II: Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen
  • Anlage III: Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Informationen zur Anerkennung und Auswahl stellungnahmeberechtigter wissenschaftlicher Fachgesellschaften