Unterausschüsse

Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen setzt das Plenum Unterausschüsse ein.

Die Unterausschüsse bestehen aus

  • einem unparteiischen Mitglied des G-BA, das gleichzeitig den Vorsitz des Unterausschusses innehat,
  • sechs vom GKV-Spitzenverband benannten Mitgliedern sowie
  • insgesamt sechs von den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer (DKG, KBV, KZBV) benannten Mitgliedern.

Die Zusammensetzung der Leistungserbringerseite erfolgt paritätisch, sofern das Plenum angesichts des Aufgabenbereichs des Unterausschusses keine andere Zusammensetzung bestimmt.

Neben den benannten Mitgliedern im Unterausschuss nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter mitberatend an den Sitzungen teil. Darüber hinaus werden Vertreterinnen oder Vertreter weiterer Organisationen und Verbänden normenbezogen beteiligt und bei Bedarf Sachverständige hinzugezogen.

Anders als das Plenum beraten die Unterausschüsse ausschließlich in nicht öffentlichen Sitzungen. Die Unterausschüsse fassen das Ergebnis ihrer Beratungen als Beschlussempfehlung an das Plenum zusammen. ​

Unterausschüsse mit Vorsitzenden
 

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Vorsitzende
Karin Maag

Stellvertreter
Dr. Udo Degener-Hencke


Arzneimittel

Vorsitzender
Prof. Josef Hecken

Stellvertreter
Christian Zahn


Bedarfsplanung

Vorsitzender
Prof. Josef Hecken

Stellvertreter
Dr. Claus Vogel


Disease-Management-Programme

Vorsitzende
Karin Maag

Stellvertreterin
Dr. Lili Grell


Psychotherapie und psychiatrische Versorgung

Vorsitzende
Dr. Monika Lelgemann

Stellvertreterin
Dr. Lili Grell


Methodenbewertung

Vorsitzende
Dr. Monika Lelgemann

Stellvertreter
Dr. Claus Vogel


Qualitätssicherung

Vorsitzende
Karin Maag

Stellvertreter
Dr. Rolf-Ulrich Schlenker


Veranlasste Leistungen

Vorsitzende
Dr. Monika Lelgemann

Stellvertreter
Dr. Udo Degener-Hencke


Zahnärztliche Behandlung

Vorsitzender
Prof. Josef Hecken

Stellvertreter
Prof. Dr. Friedhelm Hase