Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Die Geschäftsordnung des G-BA regelt insbesondere die Strukturen, Zuständigkeiten und Beschlussfassungen im G-BA sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle.
Anlagen
- Anlage I: Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
- Anlage II: Vertraulichkeitsschutzordnung
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)