Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Die Geschäftsordnung des G-BA regelt insbesondere die Strukturen, Zuständigkeiten und Beschlussfassungen im G-BA sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle.


Anlagen

  • Anlage I: Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
  • Anlage II: Vertraulichkeitsschutzordnung
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)