Countdown für EU-HTA: Welche Änderungen ergeben sich für das AMNOG-Verfahren?
Informationsveranstaltung am 22. Mai 2025
Die Verordnung über die gemeinsamen klinischen Bewertungen von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment, HTA) auf EU-Ebene ist im Januar 2025 in Kraft getreten (Informationen zu EU-HTA-Verfahren). Die erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung trat am 8. März 2025 in Kraft.
Expertinnen und Experten des G-BA und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) informierten über wichtige Aspekte. Nachgegangen wurde unter anderem den Fragen, wie europäische und nationale Bewertung verzahnt werden sollen und welche methodischen Anforderungen sich bei der europäischen Bewertung ergeben.
Die Veranstaltung richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter der pharmazeutischen Industrie, Medizinproduktehersteller, Mitglieder von Patientenorganisationen, Fachgesellschaften und der Trägerorganisationen des G-BA sowie weitere Institutionen, die mit Fragestellungen zur europäischen Nutzenbewertung konfrontiert sind.
Vorträge
Begrüßung
Prof. Josef Hecken
Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Verzahnung zwischen EU-HTA und früher Nutzenbewertung: Welche Prozessschritte und Vorgaben ändern sich?
Dr. Petra Nies
Leiterin der Abteilung Arzneimittel, Geschäftsstelle des G-BA
Dr. Rimma Berenstein
Stellvertretende Leiterin der Abteilung Arzneimittel, Geschäftsstelle des G-BA
Fragen aus dem Publikum (1)
Methodische Anforderungen: Was sind die Besonderheiten bei EU-HTA?
Dr. Beate Wieseler
Vorsitzende der HTA-Subgruppe „Development of Methodological and Procedural Guidance“, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Fragen aus dem Publikum (2)
Die Rolle des G-BA bei den europäischen Beratungen
Dr. Stephanie Said
Vorsitzende der HTA-Subgruppe „Joint Scientific Consultations“, Geschäftsstelle des G-BA
Fragen aus dem Publikum (3)
Abschluss
Dr. Petra Nies
Dr. Rimma Berenstein