Fachnews | Arzneimittel

Produkte zur Wundbehandlung: G-BA nimmt Vorankündigungen von Beratungsanträgen entgegen

Berlin, 6. Dezember 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) macht darauf aufmerksam, dass er bereits Vorankündigungen von geplanten Beratungsanträgen zur Aufnahme von Produkten zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie entgegennimmt. Hersteller können sich formlos unter folgender E-Mail-Adresse an die Geschäftsstelle des G-BA wenden: medizinprodukte-wundbehandlung@g-ba.de. Möglichst anzugeben sind der Produktname, der geplante medizinisch notwendige Fall sowie der beabsichtigte Zeitpunkt für die Einreichung einer Beratungsanforderung.

Die Beratungen selbst können erst nach Inkrafttreten des Beschlusses vom 19. Oktober 2023 beantragt werden – hier regelt der G-BA das Verfahren und die Gebührenordnung. Die Genehmigung dieses Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit steht derzeit noch aus.


Beschluss zu dieser Fachnews

Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Beratungsanspruch für Hersteller sonstiger Produkte zur Wundbehandlung gemäß § 31 Absatz 1a Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum Antragsverfahren zur Aufnahme von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung und der bis 2. Dezember 2024 geltenden Übergangsregelung hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit: Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung