Fachnews | Psychotherapie und psychiatrische Versorgung

Beschluss zur Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche in Kraft – Leistung aber noch nicht in der Versorgung

Berlin, 12. April 2024 – Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche ist heute in Kraft getreten.  Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen – ein Gremium, in das der G-BA nicht eingebunden ist – muss nun innerhalb von sechs Monaten beraten, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst werden muss. Wenn dies erfolgt ist, kann die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung als Beteiligte im Bewertungsausschuss informiert gesondert, sobald die Entscheidung feststeht.

Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapieverfahren, das die sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe in den Blick nimmt. Für Erwachsene ist sie bereits seit dem Jahr 2020 Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Künftig soll sie nun auch für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. Als ambulante GKV-Leistung können dann alle Berufsgruppen die Systemische Therapie erbringen, die für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind und eine Weiterbildung für dieses Verfahren abgeschlossen haben. Voraussetzung ist außerdem eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.


Beschluss zu dieser Fachnews

Psychotherapie-Richtlinie: Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen

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