Fachnews | Qualitätssicherung

G-BA bestimmt vier weitere Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen

Berlin, 26. Juli 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Auftrag des Gesetzgebers nochmals vier Leistungen beziehungsweise Leistungsbereiche bestimmt, zu denen das Instrument der Qualitätsverträge erprobt werden soll:

  • Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
  • Multimodale Schmerztherapie
  • Geburten/Entbindung
  • Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit

Ob sich die Versorgung dieser stationären Behandlungsleistungen über die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen verbessern lässt, soll über Qualitätsverträge erprobt werden. Im nächsten Schritt passen nun der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die verbindlichen Rahmenvorgaben an, um nach dem Erprobungszeitraum die gesetzlich vorgesehene Evaluierung zu ermöglichen.


Beschluss zu dieser Fachnews

Qualitätsverträge nach § 110a SGB V: Festlegung weiterer Leistungen oder Leistungsbereiche gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

Weiterführende Informationen

Die Vertragspartner von Qualitätsverträgen – Krankenkassen bzw. Zusammenschlüsse von Krankenkassen und Krankenhausträgern – finden auf der Website des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) weitere Informationen zum Abschluss der Qualitätsverträge und zur Evaluation: Qualitätsverträge

Informationen zu den bisherigen vier Leistungen beziehungsweise Leistungsbereichen und eine Übersicht der hier geschlossenen Qualitätsverträge veröffentlicht der G-BA auf seiner Website: Qualitätsverträge zwischen Krankenkassen und Kliniken