Fachnews | Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

ASV: Teams für die Behandlung von Hirntumoren sowie chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen können Teilnahme anzeigen

Berlin, 2. Mai 2022 – Die Regelungen für zwei neue Angebote der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) sind mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten:

  • Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
  • chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Damit können sich nun ASV-Teams bilden und ihre Teilnahme bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen. Informationen zu diesen Schritten finden interessierte Ärztinnen und Ärzte bei der ASV-Servicestelle.

Da die Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven zu den Erkrankungen gehören, für die bereits Angebote einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus bestehen, gilt hier zudem Folgendes: In spätestens drei Jahren enden die entsprechenden Bescheide, die bisher eine ambulante Behandlung im Krankenhaus ermöglicht haben. Bis dahin haben die Krankenhäuser Zeit, auf Basis der neuen Anforderungen – zu denen auch eine Kooperation mit vertragsärztlichen Teilnehmern gehört – Teams zu bilden und ihre Teilnahme an der ASV anzuzeigen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Dezember 2021 die ASV-Richtlinie um diese beiden Anlagen ergänzt. Die Beschlüsse wurden vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft und nicht beanstandet.


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