Pres­se­mit­tei­lung | Zahn­ärzt­liche Behand­lung

Fest­zu­schuss­re­ge­lungen für Zahn­ersatz werden weiter entwi­ckelt

Sieg­burg, 2. März 2006 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat sich in seiner gest­rigen Sitzung mit der Fort­schrei­bung der Festzuschuss-​Richtlinien befasst. Es wurden von Seiten der Spit­zen­ver­bände der gesetz­li­chen Kran­ken­kassen und der Kassen­zahn­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung entspre­chende Unter­su­chungen und Studien vorge­stellt. Auf dieser Grund­lage soll der Unter­aus­schuss „Festzuschuss-​Richtlinien“ des G-BA seine Bera­tungen fort­setzen und in entspre­chenden Empfeh­lungen eine zeit­nahe Fort­schrei­bung der Rege­lungen vorbe­reiten.

Zum Hinter­grund:

Dem Geset­zes­auf­trag in § 56 Abs. 2 SGB V entspre­chend haben Zahn­ärzte und Kran­ken­kassen im G-BA unter bera­tender Betei­li­gung von Pati­en­ten­ver­tre­tern die Voraus­set­zungen dafür geschaffen, dass die Versi­cherten ab dem 1. Januar 2005 Anspruch auf befund­be­zo­gene Fest­zu­schüsse bei der Versor­gung mit Zahn­ersatz und Zahn­kronen haben. Die Fest­zu­schüsse haben die bis Ende 2004 bestehende Rege­lung zur prozen­tualen Erstat­tung von Zahn­ersatz durch die GKV ersetzt. Der Gesetz­geber hat weiterhin vorge­sehen, dass der G-BA Inhalt und Umfang der zahn­ärzt­li­chen Regel­ver­sor­gungen und entspre­chender Fest­zu­schüsse laufend über­prüft und gege­be­nen­falls anpasst.


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