Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Opera­tives Verfahren bei schwerem Lungen­em­physem: G-BA erwei­tert Leis­tungs­an­spruch für bestimmte Pati­en­ten­gruppe

Berlin, 17. Oktober 2024 – Für Pati­en­tinnen und Pati­enten mit einem schweren Lungen­em­physem kann ein opera­tiver Eingriff zum Verrin­gern des über­blähten und funk­ti­ons­losen Lungen­ge­webes eine Behand­lungs­op­tion sein. Dafür stehen verschie­dene Verfahren zur Verfü­gung – beispiels­weise die bron­cho­sko­pi­sche Lungen­vo­lu­men­re­duk­tion (LVR) mittels Spiralen. Aufgrund der aktu­ellen Erkennt­nis­lage hat der Gemein­same Bundesau­schuss (G-BA) die bishe­rige Einschrän­kung des Leis­tungs­an­spruchs auf eine LVR mittels Spiralen auf eine bestimmte Pati­en­ten­gruppe aufge­hoben. In Ausnah­me­fällen können mit diesem Verfahren nun auch Pati­en­tinnen und Pati­enten behan­delt werden, bei denen nach maxi­maler Ausat­mung das verblei­bende Luft­vo­lumen in der Lunge weniger als 225 % vom Soll beträgt – dieser Wert kann mit Hilfe einer Lungen­funk­ti­ons­prü­fung fest­ge­stellt werden. Das soge­nannte Soll-​Residualvolumen beträgt bei Gesunden ca. 1–1,5 Liter und ist von vielen indi­vi­du­ellen Faktoren abhängig, beispiels­weise vom Alter, dem Geschlecht und der Körper­größe.

Vor einer LVR mittels Spiralen bei Pati­en­tinnen und Pati­enten mit einem schweren Lungen­em­physem und einem Resi­dual­vo­lumen von unter 225 % vom Soll ist eine indi­vi­du­elle und sorg­fäl­tige Abwä­gung notwendig. Zu berück­sich­tigen ist dabei auch, dass es sich bei diesem Verfahren um eine nach­ran­gige Behand­lungs­op­tion handelt. Sie sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn Thera­pie­al­ter­na­tiven nicht oder nicht mehr in Frage kommen.

Opera­tive Thera­pie­op­tionen bei schwerem Lungen­em­physem

Bei einem Lungen­em­physem ist die Lunge dauer­haft über­bläht und das Gewebe teil­weise funk­ti­onslos. Die Pati­en­tinnen und Pati­enten leiden unter Atemnot, Husten und einem zuneh­mend schlechten Allge­mein­be­finden. Die Erkran­kung ist nicht heilbar, aber verschie­dene Thera­pie­an­sätze können helfen, das Fort­schreiten zu verhin­dern.

Opera­tive Eingriffe sind in manchen Fällen eine Behand­lungs­op­tion. Sie zielen darauf ab, das Volumen der ausge­fal­lenen Lungen­ab­schnitte zu verrin­gern, um so den Gasaus­tausch über die weniger betrof­fenen Lungen­areale zu verbes­sern: Mit einer Lungen­spie­ge­lung (Bron­cho­skopie) werden Ventile oder Spiralen (Coils) einge­setzt, um das Lungen­vo­lumen zu verrin­gern. Bei der chir­ur­gi­schen Lungen­vo­lu­men­re­duk­tion wird ein Teil der über­blähten Lungen­ab­schnitte entfernt.

Hinter­grund: Bewer­tung neuer Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden

Gesetz­liche Aufgabe des G-BA ist es zu entscheiden, welchen Anspruch gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cherte auf medi­zi­ni­sche Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden haben. Im Rahmen eines struk­tu­rierten Bewer­tungs­ver­fah­rens über­prüft der G-BA, ob Methoden oder Leis­tungen für eine ausrei­chende, zweck­mä­ßige und wirt­schaft­liche Versor­gung der Versi­cherten unter Berück­sich­ti­gung des allge­mein aner­kannten Standes der medi­zi­ni­schen Erkennt­nisse in der vertrags­ärzt­li­chen und/oder statio­nären Versor­gung erfor­der­lich sind. Im Ergebnis legt der G-BA fest, ob und inwie­weit – d. h. für welche genaue Indi­ka­tion und unter welchen quali­täts­si­chernden Anfor­de­rungen – eine Behand­lungs­me­thode ambu­lant und/oder stationär zulasten der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ange­wendet werden kann.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Richt­linie Methoden Kran­ken­haus­be­hand­lung, Qualitätssicherungs-​Richtlinie bron­cho­sko­pi­sche Lungen­vo­lu­men­re­duk­tion: Bron­cho­sko­pi­sche Lungen­vo­lu­men­re­duk­tion mittels Einlage von Spiralen (Coils) beim schweren Lungen­em­physem