Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Gemein­samer Bundes­aus­schuss beschließt zu Behand­lungs­me­thoden und zur Quali­täts­si­che­rung im Kran­ken­haus

Sieg­burg, 11. Mai 2004 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute in seiner für Kran­ken­haus­be­hand­lung zustän­digen Beset­zung folgende Beschlüsse zur Bewer­tung von stationär ange­wandten Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden gefasst:

Die Proto­nen­the­rapie - eine spezi­elle Form der Strah­len­the­rapie - zur Behand­lung von Chor­domen und Chon­dro­sar­komen der Schä­del­basis bleibt Leis­tung im Rahmen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Die Bewer­tung der Lite­ratur hat ergeben, dass hier die Krite­rien einer ausrei­chenden, zweck­mä­ßigen und wirt­schaft­li­chen Behand­lung der Versi­cherten (nach § 137 c SGB V) erfüllt sind. Chor­dome bzw. Chon­dro­sar­kome sind selten auftre­tende gutar­tige bzw. bösar­tige Knochen­tu­more, die, wenn sie an der Schä­del­basis auftreten, Nerven- und Gehirn­struk­turen sowie Gefäße verdrängen und zerstören können.

Die Proto­nen­the­rapie zur Behand­lung des Ästhe­sio­neu­ro­blastom hingegen  - hier handelt es sich um einen äußerst seltenen Tumor der Nasen­haupt­höhle -  darf im Kran­ken­haus nicht mehr zu Lasten der gesetz­li­chen Kran­ken­kassen erbracht werden. Der Ausschuss kam nach Auswer­tung der wissen­schaft­li­chen Lite­ratur zu dem Ergebnis, dass keine über­le­gene Wirk­sam­keit der Proto­nen­the­rapie bei der Behand­lung des Ästhe­sio­neu­ro­blas­toms im Vergleich zu bisher ange­wandten Methoden nach­ge­wiesen wurde.

Die Hyper­bare Sauer­stoff­the­rapie (HBO) - eine Sauer­stoff­be­hand­lung in einer Druck­kammer - zur Therapie des Weit­win­kel­glau­koms darf als stationär ange­wandte Methode nicht zu Lasten der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung erbracht werden. In der medizinisch-​wissenschaftlichen Lite­ratur zum Thema HBO beim Weit­win­kel­glaukom gibt es derzeit keine hinrei­chenden Belege für die klini­sche Wirk­sam­keit des Verfah­rens. Zur Behand­lung der Erkran­kung stehen Stan­dard­the­ra­pien zur Verfü­gung. Das Weit­win­kel­glaukom (Glaukom = „Grüner Star“) ist die häufigste Glau­kom­form. Bei dieser Erkran­kung wird durch stei­genden Augen­in­nen­druck der Sehnerv geschä­digt.

Auch bei der Indi­ka­tion Morbus Perthes  - einer im Kindes­alter, im Hüft­kopf auftre­tenden Knochen­bil­dungs­stö­rung - hat der G-BA den Beschluss gefasst, dass die HBO nicht als Kassen­leis­tung im Kran­ken­haus abge­rechnet werden darf. Die wenigen vorlie­genden Lite­ra­tur­hin­weise beschreiben keine Wirk­sam­keit. 

Die vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss beschlos­senen Richt­li­nien werden im Rahmen der Rechts­auf­sicht des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesund­heit und Soziale Siche­rung geprüft und bei Nicht­be­an­stan­dung veröf­fent­licht. Der Ausschuss Kran­ken­haus, dessen Rechts­nach­folger der G-BA seit In-​Kraft-Treten des GMG ist, hatte im vergan­genen Jahr bereits erste Teil­be­schlüsse zur Proto­nen­the­rapie und zur Hyper­baren Sauer­stoff­the­rapie gefasst. Einzel­heiten des Verfah­rens sind in den Verfah­rens­richt­li­nien des ehema­ligen Ausschusses Kran­ken­haus fest­ge­legt, die kraft Gesetzes weiterhin gültig sind und vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss bestä­tigt wurden. Die Beschlüsse und Abschluss­be­richte werden auf der Inter­net­seite des G-BA veröf­fent­licht.

Der Gemein­same Bundes­aus­schuss hat weiterhin den gesetz­li­chen Auftrag, die Quali­täts­si­che­rung im Kran­ken­haus zu regeln (§ 137 SGB V). Hierzu bedient er sich unter anderem der durch die Bundes­ge­schäfts­stelle Quali­täts­si­che­rung (BQS) entwi­ckelten Instru­mente. In diesem Zusam­men­hang fasste der G-BA folgende Beschlüsse:

  • Das Verfahren aus 2004 soll mit kleinen Ände­rungen fort­ge­führt werden. Alle 19 Leis­tungs­be­reiche, für die im Jahre 2004 eine Doku­men­ta­ti­ons­pflicht bestand, bleiben auch im Jahr 2005 doku­men­ta­ti­ons­pflichtig.
  • Ab 2005 wird der Leis­tungs­be­reich Pneu­monie (Lungen­ent­zün­dung) doku­men­ta­ti­ons­pflichtig. Damit werden auch in diesem Bereich zukünftig Daten zur Verfü­gung stehen, die einen Vergleich ermög­li­chen.

Außerdem beschloss der Ausschuss den Zeit­plan zur Veröf­fent­li­chung der Bundes­aus­wer­tung 2003, in der die gesamten Ergeb­nisse der bundes­weiten externen Quali­täts­si­che­rung doku­men­tiert sind.

Die Ausschuss-​Mitglieder verstän­digten sich darauf, dass in diesem Jahr eine Ergeb­nis­kon­fe­renz zur externen Quali­täts­si­che­rung im Kran­ken­haus statt­finden wird.


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