Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Stan­dar­di­siertes Hautkrebs-​Screening wird flächen­de­ckend GKV-​Leistung

Sieg­burg/Berlin, 16. November 2007 – Die stan­dar­di­sierte Früh­erken­nungs­un­ter­su­chung auf Haut­krebs wird künftig von allen gesetz­li­chen Kran­ken­kassen für Versi­cherte ab dem Alter von 35 Jahren im Zwei-​Jahres-Rhythmus über­nommen. Einen entspre­chenden Beschluss fasste der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Sieg­burg.

„Mit dieser Entschei­dung trägt der G-BA der Tatsache Rech­nung, dass Haut­krebs in einem frühen Stadium behan­delt und dann auch häufig geheilt werden kann. Davon sollen möglichst viele Pati­en­tinnen und Pati­enten profi­tieren“, sagte der unpar­tei­ische Vorsit­zende des G-BA, Dr. Rainer Hess. „Da es bisher keine gesi­cherten wissen­schaft­li­chen Daten zu der Frage­stel­lung gab, ob eine Ganz­kör­pe­r­un­ter­su­chung der Haut zu einer Vermin­de­rung von Erkran­kungen und Todes­fällen führt, mussten zunächst die Ergeb­nisse aus dem Projekt ‚Hautkrebs-​Screening in Schleswig-​Holstein’ ausge­wertet werden. Spätes­tens nach fünf Jahren wird der G-BA den Erfolg des Hautkrebs-​Screenings über­prüfen.“

Die Früh­erken­nungs­un­ter­su­chung auf Haut­krebs kann nach entspre­chender Fort­bil­dung von Derma­to­logen (Haut­ärzten) und haus­ärzt­lich tätigen Fach­ärzten für Allge­mein­me­dizin, Inter­nisten und Prak­ti­schen Ärzten vorge­nommen werden. Wenn ein Verdacht auf Haut­krebs besteht, wird dieser immer durch einen Derma­to­logen abge­klärt, zunächst durch die visu­elle Unter­su­chung und gege­be­nen­falls durch eine erfor­der­liche Gewe­be­ent­nahme.

Jähr­lich erkranken in Deutsch­land etwa 120 000 Menschen an verschie­denen Formen von Haut­krebs. An dem soge­nannten mali­gnen Melanom, einer beson­ders gefähr­li­chen Krebs­er­kran­kung, sterben in Deutsch­land circa 2000 Menschen pro Jahr.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit zur Prüfung vorge­legt und tritt nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Beschluss­text sowie Beschluss­erläu­te­rung werden in


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Krebsfrüherkennungs-​Richtlinien (Hautkrebs-​Screening)