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Leis­tungs­fä­hig­keit der medi­zi­ni­schen Selbst­ver­wal­tung eindrucks­voll belegt - Gemein­samer Bundes­aus­schuss legt seinen Geschäfts­be­richt 2005 vor

Berlin, 21. September 2006 – Anläss­lich der Vorstel­lung seines Geschäfts­be­richts für das Jahr 2005 hat der Gemein­same Bundes­aus­schusses (G-BA) erneut an die Politik appel­liert, im Zuge der Gesund­heits­re­form die bewährten Struk­turen der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen zu erhalten.

„Der Bericht belegt mit der Viel­zahl von getrof­fenen Entschei­dungen eindrucks­voll die Leis­tungs­fä­hig­keit und Effi­zienz der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung und zeigt zugleich, dass der G-BA die ihm von der Politik über­tra­gene Verant­wor­tung auch für mitunter sehr schwie­rige Entschei­dungen nicht scheut – etwa für schmerz­hafte Leis­tungs­ein­schrän­kungen, die im Grund­satz von der Politik gesetz­ge­be­risch beschlossen und im Detail von der Selbst­ver­wal­tung umzu­setzen waren. Alle verant­wort­li­chen Poli­tiker sollten sorg­fältig abwägen, ob sie diese erwie­se­ner­maßen gut funk­tio­nie­renden Struk­turen durch ein System ersetzen wollen, das eine Para­dig­men­wechsel bedeutet und dessen Funk­ti­ons­fä­hig­keit zwei­fel­haft ist“, sagte der Vorsit­zende des G-BA, Dr. Rainer Hess, am Donnerstag in Berlin.

„Mit der Vorlage des Geschäfts­be­richts warne ich ein weiteres Mal davor, durch die beab­sich­tigte Beru­fung haupt­amt­li­cher Mitglieder und die Über­wa­chung ihrer Arbeit durch das zustän­dige Minis­te­rium den G-BA zu einer Art Bundes­be­hörde und damit zum verlän­gerten Arm des Staates umzu­funk­tio­nieren. Das würde nichts verbes­sern, sondern nur vieles verschlech­tern. Der bewährte Inter­es­sens­aus­gleich wird erschwert, Beschlüsse werden kompli­zierter und verzö­gern sich völlig unnötig. Die Politik sollte sich bei der geplanten Weiter­ent­wick­lung des G-BA viel­mehr darauf konzen­trieren, Struk­turen zu straffen und flächen­de­ckend sekto­ren­über­grei­fende Entschei­dungen zu ermög­li­chen. Diese könnte die Öffent­lich­keit dann viel besser nach­voll­ziehen und akzep­tieren.“

Im Geschäfts­be­richt 2005 werden insge­samt 88 Beschlüsse doku­men­tiert, unter anderem zur Arznei­mit­tel­ver­sor­gung, zu Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden im ambu­lanten Bereich und im Kran­ken­haus, zu Quali­täts­an­for­de­rungen in der ärzt­li­chen Versor­gung sowie zu psycho­the­ra­peu­ti­schen und zahn­ärzt­li­chen Versor­gungs­be­rei­chen.

Hess nannte die Bildung von Fest­be­trags­gruppen für Arznei­mittel, die Einfüh­rung weiterer Krebs­früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen wie beispiels­weise der Darm­spie­ge­lung als Kassen­leis­tung sowie die Verpflich­tung zur Quali­täts­si­che­rung in der ambu­lanten Versor­gung als Beispiele für die zentralen Betä­ti­gungs­felder des G-BA. „In diesen und weiteren Berei­chen wird der G-BA durch den verant­wor­tungs­be­wussten und sach­ge­rechten Gebrauch seiner Rege­lungs­kom­pe­tenz auch in Zukunft im Inter­esse aller Akteure der GKV und der Millionen gesetz­lich kran­ken­ver­si­cherter Pati­enten und Beitrags­zahler seine Arbeit fort­setzen“, sagte Hess.