Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Stan­dards und Kosten­re­ge­lung für Schnell­tests auf multi­re­sis­tente Keime (MRSA) - Unpar­tei­isches Mitglied weist Forde­rung der Politik zurück

Sieg­burg, 6. Februar 2009 – Das für den Bereich Quali­täts­si­che­rung zustän­dige Unpar­tei­ische Mitglied des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA), Dr. Josef Siebig hat die Forde­rung der Nieder­säch­si­schen Gesund­heits­mi­nis­terin Mecht­hild Ross-​Luttmann (CDU) zurück­ge­wiesen, im G-BA eine bundes­weite Lösung für entspre­chende Hygie­ne­stan­dards und die Finan­zie­rung von Schnell­test auf kriti­schen Keim­be­fall herbei­zu­führen.

„Der G-BA verfügt über keine Rege­lungs­kom­pe­tenz in Finan­zie­rungs­fragen und ist schon von daher der falsche Adressat. Indes leistet er bereits zur Bekämp­fung von MRSA einen aktiven Beitrag im Rahmen des breiten Maßnah­men­bün­dels, das zur Vermei­dung und Bekämp­fung von noso­ko­mialen Infek­tionen erfor­der­lich ist. Insbe­son­dere betrifft dies die Über­prü­fung der Einfüh­rung von Quali­täts­in­di­ka­toren zur Erstel­lung, Einfüh­rung und Anwen­dung von lokalen Leit­li­nien zur Antibiotika-​Therapie im Kran­ken­haus. Maßnahmen zur Vermei­dung und Bekämp­fung von Infek­tionen fallen jedoch in erster Linie in den Kompe­tenz­be­reich der Länder, die über das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium (BMG) zu einem abge­stimmten Maßnah­men­plan aufge­rufen sind. Mit ihrer Forde­rung an den G-BA darf Frau Ross-​Luttmann nicht von ihrer eigenen Verant­wor­tung für die Umset­zung dieser Maßnahmen ablenken“, sagte Siebig am Freitag in Sieg­burg.